Muss ich nach der Berufsschule arbeiten?

8 Antworten

Ja - Steht zumindest hier:

http://www.fi-ausbilden.de/infopool/grundlagen/faq.html

Muss der Azubi nach der Berufsschule noch in die Arbeit?

Es ist davon abhängig, ob der betroffene Azubi noch minderjährig oder bereits volljährig ist.

Minderjährige:
Für minderjährige Auszubildende gilt der § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der ganz klar regelt wie Auszubildende für den Berufschulunterricht freizustellen sind.

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden Unterricht wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Bei Minderjährigen kann der Betrieb also in den meisten Fällen nicht verlangen, dass sie nach der Schule noch in die Firma kommen.

Volljährige:
Anders sieht es aus bei volljährigen Azubis. Leider gibt es hier keine so klar definierte Regel wie bei Minderjährigen.

Nach § 15 des BBiG 2005 sind auch Volljährige für den Berufsschulunterricht freizustellen, die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor.
Die Freistellung umfasst dabei nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, z.B. unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Die Anrechnung der Berufsschulzeit auf die tägliche Arbeitszeit gilt allerdings nur, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Berufsschulzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit des Azubis müssen also nicht angerechnet werden!
Bei der Frage, ob der Auszubildende an einem Berufsschultag noch arbeiten muss gilt folgende Formel:
Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, die sich mit der regulären Arbeitszeit des Azubis überschneidet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet.
Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten.

katheii 
Fragesteller
 07.04.2015, 20:49

Vielen Dank ;)

Ich bin auch in der Ausbildung.. Und mache ziemlich das gleiche durch..Ich hab in meiner Klasse Leute die müssen nach 8stunden Schule noch zusätzlich 3-4 Stunden arbeiten.. Das ist sehr anstrengend ich weiß... Wir waren schon bei der IHK beim Rektor und bei der Verantwortungslehrerin.. Es ist gesetzlich so wenn du über 18 bist darfst du nach 8stunden Schule arbeiten... :-(

katheii 
Fragesteller
 07.04.2015, 20:43

Ok danke für deine Antwort ;)

Ja. Mussten wir damals nich, aber das Lehrjahr danach :D

Ja, es ist rechtlich erlaubt. Sehen kann man das auch im im Arbeitsschutzgesetzt. Und da Sie 20 Jahre alt sind, gilt für Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht mehr.

Klar. Wärst Du noch keine 18 , dann nicht. Aber so, kann der Arbeitgeber das Verlangen.