Ein Betrunkener fuhr mir in mein parkendes Auto, wer haftet?

12 Antworten

Selbstverständlich muß die gegnerische Versicherung zahlen! Die holen sich das Geld dann von dem Suffsack wieder, das ist aber nicht dein Problem.

Mach der Versicherung Druck, immer schriftlich! Verweise auf das Aktenzeichen, welches die Polizei zu diesem Unfall angelegt hat.

dernaerrische 
Fragesteller
 30.12.2012, 17:11

Danke, Aktenzeichen haben die bereits, werde mich wohl im neuen Jahr mit dem Verursacher in Verbindung setzen, den Namen und Adresse hab ich von der Polizei erhalten, dann nochmal wegen den Ermittlungen nachfragen und hoffen das es dann rasch geht, das ganze ist schon ca 8Wochen her und nichts tut sich... das ist ziemlich nervig... Anwalt habe ich auch schon in betracht gezogen.

Ihr habt mir sehr geholfen und mich zumindest etwas bruhigt, Danke an das Forum

JaAl11  30.12.2012, 18:37
@dernaerrische

8 Wochen ist nicht lange, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, wird keine Akteneinsicht möglich sein.

der betrunkene resp. seine versicherung muss die kosten tragen. normalerweise rechnen werkstatt und mietwagenfrima (oft ja ein und derselbe) direkt mit der versicherung ab und du hast nix mit der saxhe zu tun. frag bei der polizei nach, wie weit die ermittlungen sind.

Dein Ansprechpartner ist hier die gegenerische Versicherung. Diese wird aber ohne Akteneinsicht nicht leisten - dazu ist sie auch nicht verpflichtet. Die Akteneinsicht wird aber erst nach Abschluss der Ermittlungsarbeit freigegeben, kann also leider noch etwas dauern.

Anwalt ist im Moment noch nicht notwendig - denk an deine Schadenminderungspflicht. Erst wenn die gegnerische Versicherung den Schaden kürzt oder ablehnt etc. würde ich einen Anwalt einschalten!

Der Verursacher oder dessen Versicherung.

Die KFZ-Versicherung des Fahrzeugs muss auf alle Fälle zahlen. ** Das würde sogar gelten, wenn der Wagen gestohlen worden wäre**. Dass der VN sich nicht bei der Gesellschaft meldet, wird ihn zusätzlich noch teuer zu stehen kommen.

Die KFZ-Versicherung tritt dem Geschädigten gegenüber in voller Höhe ein, und kann dann versuchen vom Fahrer/Halter des Fahrzeugs das Geld zurück zu fordern. Das ist aber nicht dein Problem. Ich würde dir (entgegen meiner normalen Gepflogenheiten) empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Den muss die Versicherung bei dieser eindeutigen Lage ebenfalls zahlen. Schon alleine die bisherige Weigerung reicht als Legitimation für den Anwalt aus.

JaAl11  30.12.2012, 18:39

Schon alleine die bisherige Weigerung reicht als Legitimation für den Anwalt aus.

Welche Weigerung die Versicherung kann ohne Akteneinsicht nicht über den Fall entscheiden, vorallem da der Schädiger sich nicht zu äußern scheint.