12jähriger Radfahrer beschädigt parkendes Auto, müssen die Eltern zahlen?

10 Antworten

§828 BGB begrenzt die Haftung Minderjähriger. 7 Jahre und 10 Jahre im Straßenverkehr sind da die Grenzen. Der Junge muss haften. Allerdings kann man den Schadensersatz von ihm erst einfordern wenn er seinen eigenen Unterhalt bestreiten kann.
Die Eltern müssen nicht haften, Aufsichtspflicht ist bei einem 12-Jährigen nicht verletzt, es sei denn die Eltern wussten, dass der Junge Probleme hat.
Eventuell könnte die Stadt eine Mitschuld treffen, insbesondere wenn der Radweg nicht breit ist. Prinzipiell sollte da ein Streifen von 75cm oder so zwischen Radfahrern und Autos sein...

Das stimmt. Die Eltern müssen für den Schaden nicht aufkommen - aber der Junge. Er ist mit 12 Jahren reif genug, um für Schäden, die er im Straßenverkehr verursacht, auch zu haften. Sofern eine Privathaftpflicht für die Eltern (und damit auch für das Kind) besteht, wird der Schaden vermutlich dann von dieser übernommen.

Der Fall könnte ganz anders verlaufen, sollte der Unfall auf dem Schulweg oder bei einer Schulveranstaltung passiert sein.

Dafür gibt es den GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherungs-Verband)...

...oder den Schulträger (Kommune)...

Das Kind wird ja per Schulpflicht ins Risiko gezwungen.


...weiß naklar nicht, ob das in diesem Fall ein Schulwegunfall war. Da es "heute morgen" war, liegt es nahe.

Grüße, Christian

Moralisch gesehen sollten die Eltern die Kosten anstandslos übernehmen, egal ob das Gesetz sie dazu verpflichtet!

Ich hatte den selben Fall, als ich selbst noch ein Kind in diesem Alter war. Das ist schon einige Jahre her. Damals hatten meine Eltern eine Privathaftpflicht und diese hat den Schaden reguliert!