Kann ein Betrunkener dich bei der Polizei Anzeigen?

15 Antworten

Ich denke nicht, dass da was nachkommt. Schildere den Fall. Sag, dass Du von dem Betrunkenen belästigt und angefasst wurdest. Dasss Du ihn wegschieben wolltest, weil Du Dich nicht von ihm antatschen lassen wolltest, da Du das einfach nur als Belästigung empfandest. Zu Deinen Gunsten wird noch gewertet werden, dass der Mann betrunken war, und von daher keine wirklich objektive Aussage zu erwarten ist. Im Zweifel für den Angeklagten. Die Sache wird wahrscheinlichh wegen Nichtigkeit niedergeschlagen.

Natürlich kann er dich anzeigen. Und die Polizei muss dieser Anzeige auch nachgehen. Wenn du nichts gemacht hast, dann geh morgen ganz entspannt dort hin. Schildere den Sachverhalt möglichst sachlich. Versuche nicht den Anderen schlecht zu machen und bleib immer bei der Wahrheit. Ich wünsche dir alles Gute und mach dich nicht schon vorher verrückt. Warte erstmal ab was kommt.

Hallo, es steht Aussage gegen Aussage, aber den Beamten dürfte bestimmt der Zustand des Mannes aufgefallen sein. Als stark Angetrunkener hatte er sicher einen Realitätsverlust erlitten und kann die Situation gar nicht richtig beurteilen. Wenn du den Sachverhalt genau schilderst, sehe ich da kein Problem. Hast du evtl. einen Zeugen an der Hand, der den Vorfall beobachtet hat und bestätigen kann, dass der Angriff von dem Betrunkenen kam. Liebe Grüße

Sag einfach die Wahrheit, die machen ihren Job lang genug, um herauszufinden wer lügt. Falls es am Ende doch so aussieht, dass du es warst (was ich aber nicht glaube, da er kein ärztliches Gutachten bringen kann, ohne Verletzungen) bekommst du im schlimmsten Fall Sozialstunden oder eine Verwarnung.

Yepp, die reine Wahrheit ist das beste.

Zu Deinem Einzelfall kann ich nichts verlässliches sagen, dafür fehlt die Aussage des Anderen.

Aber generell kann ich mir vorstellen, dass Aussage gegen Aussage steht. Alkohol hin oder her: Es war eine kleine Rangelei, wo beide daran beteilgt waren. Ich schätze, dass der Staatanwalt die Ermittlungen einstellt. Und hinzu kommt: Der Fall liegt nicht wirklich im öffentlcihen Interesse.