eBay Kleinanzeigen Käufer droht mit Anzeige....wie soll ich reagieren?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

So verbleiben 57%
Zurücksenden 43%

7 Antworten

So verbleiben

Das ist in 90% der Fällen nur eine leere Drohung. Du willst für 20€ keinen Anwaltsstress, und genau so wenig will das der Käufer. Er versucht dich nur zu erschrecken, damit du die Tasche zurücknimmst. Verweis einfach auf deine Klausel, sag dass der Zustand der Tasche auf den Bildern zu erkennen war und fertig.

Setz den User dann auf igno wenn er dich weiter nervt, bzw. blackliste seine emailadresse.

Der Artikel entspricht nicht der Beschreibung. Ein 'wie neuer' Rücksack hat keine Beschädigung, und er ist auch nicht verschmutzt. Der Käufer ist im Recht, und das kann er auch ohne Anwalt durchsetzen.

Dein Spruch mit dem Ausschluß der Garantie ist unsinnig, weil man eine Garantie nur freiwillig geben kann. Was man nicht gibt, kann man auch nicht ausschliessen.

Ein Recht auf Rücknahme gibt es auch nicht.

Eenn du meinst, durch den Hinweis auf den Privatverkauf den Kaufvertrag nicht einhalten zu müssen, liegst du falsch.

Anscheinend hast du die Tasche für 20€ verkauft. Da du keine einwandfreie Ersatzlieferung anbieten kannst, würde ich an deiner Stelle dem Käufer die 20€ erstatten. Die Tasche kann er behalten. Schliesslich hast du ja unsinnigerweise die Rücknahme ausgeschlossen.

Die Drohung mit dem Anwalt würde ich völlig relaxed sehen. Niemand geht wegen 20 Euro Streitwert zum Anwalt, bezahlt 400 Euro und läuft Gefahr, auf den Auslagen sitzen zu bleiben. Auch eine RSV macht bei diesem Streitwert nicht immer mit.

juergen63225  02.04.2020, 14:05

genau so ist es .. egal wie eine gerichtliche Klärung ausgehen würde, die rechtliche Klärung wäre kaum realistisch.

Zumal es völlig unklar ist, wie es ausgehen könnte: FS hat alles richtig beschrieben, als Privatverkäufer Rücknahme ausgeschlossen ..

VirageXO  02.04.2020, 14:17
@juergen63225
FS hat alles richtig beschrieben,

Hat er ja nicht. Das Ding hatte ein Loch; er hingegen hat es als "Neu" im Titel und "quasi neu" in der Beschreibung verkauft.

als Privatverkäufer Rücknahme ausgeschlossen ..

Ich frage mich ja immer, was dieser Quatsch bedeuten soll und wieso so viele Menschen diesen Schwachsinn immer wieder reinschreiben.

nanfxD  02.04.2020, 14:21

Schon mal dran gedacht das man auch juristisch bewanderte Freunde haben kann, welche zur Not mal pro Bono die Klage durchbringen ?
sonderlich schwer ist der Sachverhalt aufjedenfall nicht

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Du hats falsche Angaben gemacht, schuldest dem Käufer eine Ware wie beschrieben. Du solltest ihm die sofortige Rücknahmen gegen Erstattung der Rücksendegebühren anbieten.

Er kann mit Recht, einen Anwalt beauftragen. Da DU falsche Angaben gemacht hast, wirst du den Anwalt auch noch bezahlen dürfen- und sollte er klagen, dann auch sämtliche Gerichtskosten.

Wenn dir DAS 20,-- Euro wert sind, dann nur zu.

Den Fehler hast DU gemacht!!!

Sorry, wenn ein Loch vorhanden ist, und der Artikel auch nicht sauber, aber diesen als praktisch neu anbietet, muss sich nicht wundern, wenn der Käufer Probleme macht!