EBay Käufer hat mich angezeigt, was nun, was sind die Folgen?
Hey! Vor geraumer Zeit habe ich 2 Caps angeboten auf Kleinanzeigen. Eine schwarze die ein original war und eine weiße, die wohl nicht echt war. (Damals bei Amazon erworben die weiße)
Der Käufer fragte nach der schwarzen und wir kamen ins Gespräch. Da es ihm bei Kleinanzeigen zu unsicher war, einigten wir uns, dass er die Cap mit System auf einem anderen Portal kauft. Naja beim anderen Portal klickte er nun auf die weiße Cap. Zuerst wunderte ich mich aber ich dachte ok er muss sich ja dabei was denken. Erwähnenswert ist, dass wir über die weiße cap nicht sprachen bzw er keine Fragen dazu hatte. In der Anzeige zur weißen Cap wurde auch extra keine Marke angegeben, dies also kenntlich gemacht. Als er nun nach 3 Tagen die weiße Cap hatte, drohte mit der Käufer mit der Polizei.Ich hätte ihn betrogen, da die weiß auf dem Bild wie eine originale aussieht. Ich wieß ihn auf die Beschreibung des Artikels hin und dass wir über die schwarze Cap schrieben, nicht über die weiße. Paar Tage später schrieb er mir dass wen ich angezeigt hat wegen Betrug. Meine Frage ist also, was passiert nun? Ich sehe keine Schuld Bei mir. Er sagte wenn ich ihm den Betrag zurück sende zieht er die Anzeige zurück. Ich sehe das eher als seine Schuld weil er einen Artikel kauft über den man null geredet hat. Evtl ein Missverständnis aber naja was passiert nun?
7 Antworten
Tja, da bist du wohl doch Schuld. Ein ganz schön listiger Käufer ;)
Schließlich hast du mit bestem Wissen eine Fake-Cap angeboten. Das ist strafbar.
Ich denk mal, bei sowas gibt´s ne Geldstrafe.
Auch wenn du zehn Mal in der Beschreibung stehen hast, dass es nicht original ist, darfst du es trotzdem nicht verkaufen!
Wo hat er Dich angezeigt und warum?
"Eine schwarze die ein original war und eine weiße, die wohl nicht echt war. (Damals bei Amazon erworben die weiße)"
Dann solltest Du die Rechnung von Amazon vorliegen haben und wissen / nachweisen was das ist. Auch kannst Du in deinem Amazon-Konto nachschauen und eventuell eine Kopie ausdrucken.
Und nun widersprichst Du Dir:
"In der Anzeige zur weißen Cap wurde auch extra keine Marke angegeben, dies also kenntlich gemacht."
Also war Dir doch wohl klar, dass es sich um kein Original handelt. Fake-Verkauf ist nunmal strafbar:
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Allerdings widersprich sich auch das Schätzchen von Käufer:
"Er sagte wenn ich ihm den Betrag zurück sende zieht er die Anzeige zurück."
Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Ich sehe dies dann eher als Erpressungsversuch.
Wie dieses "Hornberger Schiessen" ausgeht, kann Dir keiner vorhersagen.
Speichere Dir mal die ganze Korresondenz ab, wer weiss, was kommt.
Die Polizei wird nun ermitteln und die Staatsanwaltschaft dann überlegen Klage zu erheben.
Aufgrund deiner detailierten Angaben zum Vorfall können wir leider nicht mehr Infos geben.
Sry bin das erste mal hier. Hab jetzt erst die Problematik hier geschildert. Lg
Da keine weiteren Informationen vorliegen gibt es drei mögliche Szenarien:
1. Es liegt ein öffentliches Interesse vor, dann wir die Polizei und die Staatsanwaltschaft sich mit die beschäftigen.
2. Es liegt kein öffentliches Interesse vor, dann kann sich die entsprechende Person nur zivilrechtliche Schritte gegen die einleiten.
3. Derjenige der die angezeigt hat ist pfiffig und nutzt das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren vom Amtsgericht - diese werden sich nach Verstreichung der Frist sich bei der melden.
Text jetzt drin