Warenbetrug nachweisen ebay kleinanzeigen internetbetrug?

4 Antworten

Der Käufer muss dir erst mal beweisen, dass du ihn betrogen hast. War der Artikel denn so teuer? Wegen einem Kleinbetrag macht man doch nicht so ne Welle. Oder hast du ihm etwas als Original verkauft, was gar nicht original war?

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 17:00

es war eine jacke und es wurden 70 euro überwiesen. ich habe die jacke wirklich losgesendet. aber der käufer sagt es sei nie angekommen. kann doch auch sein, dass es die jacke längst hat aber nur sein geld auf diese fiese Art zurück haben will

Kabeltante1266  21.09.2017, 17:06
@linda199910

Klar kann das sein. Aber war dir nicht klar, dass man so ein teures Stück nicht automatisch mit versichertem Versand anbietet? Okay, das ist natürlich auch eine Frage an den Käufer, warum er nicht auf versichertem Versand bestanden hat. Er wird ja wohl nicht schriftlich haben, dass du das abgelehnt hast. Warte einfach ab, ob er was beweisen kann und wie es dann weiter geht.

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 17:08

ja, danke :)

herzilein35  21.09.2017, 17:19

Nicht der Käufer sondern der Verkäufer muss beweisen und das kann sie nicht.

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 18:40

solange der käufer nicht nachweisen kann dass ich nicht losgesendet habe steht aussage gegen aussage. und da passiert auch nichts,oder?

Du kannst auch bei Päckchen versuchen, über die Post etwas zu regeln. Du musst den Tag wissen, wann es losgeschickt wurde, eventuell wird das verlorene Päckchen noch gefunden. Die verschwinden ja nicht mal einfach so.

Aber nach 4 Monaten unwahrscheinlich, dass da noch was gefunden wird.

Hattest du es richtig verpackt?

Dass der Käufer seine Ware doch bekommen hat, glaube ich nicht, dann würde man keine Anzeige aufgeben.

Falls, nur falls!, du hier Märchen erzählst, solltest du jetzt handeln.! Deine Eltern sollten dem Käufer das Geld zurücküberweisen, da du noch minderjährig bist. Besser es jetzt zuzugeben, als später. Nur für den Fall, dass du es wirklich nicht abgeschickt hast.

linda199910 
Fragesteller
 22.09.2017, 12:21

ich habe abgeschickt nur leider kann ich dies nicht nachweisen. Aber falls ich nicht losgeschickt hätte wie könnte die polizei das überhaupt nachweisen?

Laury95  22.09.2017, 12:24
@linda199910

Dann steht Aussage gegen Aussage. Ach, was mir gerade einfällt, sag bitte bei der Polizei, dass du Zeugen hast. Dass z.b. deine Mutter mit dir das Päckchen abgegeben hat.

Devkey  22.09.2017, 17:48
@Laury95

Du schlägst vor,dass er aktiv falschaussagen abgeben soll?

Laury95  22.09.2017, 21:20
@Devkey

Ja, genau das tu ich. Besser, als wenn er dann noch die 70 Euro zurückzahlen muss weil ihm niemand glaubt. Die Mutter soll einfach sagen, dass sie dabei war und gut ist.

Mir fehlen bei deinem Text Informationen.

Soll man davon ausgehen, dass dein Päckchen nicht beim Kunden angekommen ist?

Wenn du dafür keinen Beleg hast, wie willst du dann überhaupt beweisen, dass du die Sendung verschickt hast?

Außerdem, weshalb soll der Kunde etwas bezahlen, was er nicht erhalten hat?

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 17:07

ich habe die ware losgesendet aber der käufer behauptet es sei nie angekommen. Kann ja sein, dass die jacke angekommen ist aber der käufer sein geld zurück haben will damit er die jacke kostenlos bekommen hat ja, leider kann ich nicht nachweisen dass ich es abgesendet habe aber der Käufer kann auch nicht beweisen dass ich nicht losgeschickt habe

Apolon  21.09.2017, 17:11
@linda199910

Dann liegt der Fehler bei dir.

1. würde ich einem Kunden immer die Ware per Paket zuschicken, denn dies ist versichert.

2. musst du beweisen, dass du die Ware verschickt hast.

bei einem Päckchen bekommt man normalerweise auch keinen Nachweis für die Sendung.

Devkey  21.09.2017, 17:43
Außerdem, weshalb soll der Kunde etwas bezahlen, was er nicht erhalten hat?

Der Käufer trägt das Transportrisiko wenn der Verkauf nicht gewerblich war. 

Apolon  21.09.2017, 17:49
@Devkey

Wenn die Ware im beschädigten Zustand ankommt - ja.

Aber der Verkäufer muss nachweisen können, dass er die Ware verschickt hat, was hier ja nicht der Fall ist.

Laury95  21.09.2017, 22:41
@Apolon

Apolon, selbst so ein dummer Beleg von der Post ist kein Beweis, er kann ja sonst was losgeschickt haben, dort steht ja nur, dass man ein Päckchen im Wert von 3,89 weggeschickt hat.

Er braucht auch keine Beweise. Als Käufer ist man selbst Schuld, wenn man bei einer Summe ab ca. 20 Euro unversicherten Versand wählt.

Hätte er 1 Euro mehr bezahlt, wäre es versichert gewesen, oder als Päckchen bei Hermes auch bis 50 Euro.

Apolon  22.09.2017, 00:38
@Laury95

@Laury95,

du hast natürlich recht.

Nur bedenke es liegt überhaupt kein Beleg vor, also kann man auch davon ausgehen, dass nichts abgeschickt wurde.

Devkey  22.09.2017, 17:47
@Apolon

Auch wenn sie nicht ankommen würde, aber ja der Verkäufer braucht trotzdem einen Beweis das die Ware verschickt wurde.

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 18:37

aber das müsste doch bei der polizei ausreichen wenn ich sage dass ich vor 4 moanten losgeschickt habe und nicht die 4 moante den beleg aufgehoben habe

Apolon  22.09.2017, 00:39
@linda199910

Behaupten kann man viel.

Ich wundere mich nur, was die Polizei überhaupt damit zu tun hat.

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 18:37

der kunde hat zuerst das geld überwiesen und damn wurde die ware losgesendet

Der angebliche Beleg hätte sowieso nichts gebracht. Hoffe du lernst draus und nutzt nächstes mal die EBay Kleinanzeigen wie auch vorgesehen.

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 17:03

was meinen sie mit angeblicher beleg und ebsy nutzen wie vorgesehen? ich habe doch alles richtig gemacht

herzilein35  21.09.2017, 17:16

Nein du hast nichts richtig gemacht. Sondern hast alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Darauf warten die Käufer nur. Kassenzettel ist kein Nachweis. Nachweis wäre nur Sendungsverfolgt. Weiterhin ist Ebay Kleinanzeigen nur zur persönlichen Übergabe und Barzahlung gedacht. So hast du die A Karte gezogen und der Käufer hat dich in der Hand.

Devkey  21.09.2017, 17:46
@herzilein35

Hat er nicht weil ein Rechtskräftiger Vertrag trotzdem zu stande gekommen ist und das Veransrisiko bei privatverkäufen beim käufer liegt...

Das einzige was er falsch gemacht hat war,dass er den Einlieferungsbeleg nicht aufgehoben hat

herzilein35  21.09.2017, 17:50

Schön das du meine richtige Antwort hier falsch kommentierst. Die Falschantwort entsprechenden aber nicht. Doch hat er ob du es wahr haben willst oder nicht.

herzilein35  21.09.2017, 17:50

Alles falsch Devkey

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 18:39

der käufer hätte aber angeben müssen dass er versicherten versand haben will

herzilein35  21.09.2017, 18:47

Nein hätte er nicht. Du selber bist schuld. Entweder man lässt die Ware abholen und bar zahlen oder man verschickt bei so etwas immer versichert. Nur so kann man es nachweisen.

Devkey  22.09.2017, 17:45
@herzilein35

Ebay kleinanzeigen ist nur ein Portal für Anzeigen und hat mit dem Kaufvertrag an sich herzlich wenig zu tun und ist somit irrelevant.

linda199910 
Fragesteller
 21.09.2017, 19:10

wo steht denn dass ich dazu verpflichtet bin versichert zu versenden?

linda199910 
Fragesteller
 22.09.2017, 21:20

na also, warum hätte ich versichert versenden sollen?