Anzeige wegen Betruges bei Ebay Kleinanzeigen?

9 Antworten

Tatsächlich hast du Glück. Der Empfänger muss nachweisen, dass er die Post nicht bekommen hat, nicht du musst nachweisen, dass du die Post abgesendet hast. Beides ist bei Versandarten, die das nicht beinhalten nur mit Zeugen möglich. Wenn ich mir also den Versicherten Versand sparen will, dann gehe ich schon mal mit einem Freund zum Briefkasten und lasse ihn den Empfänger durchlesen. Der Empfänger hingegen kann durchgängig keinen Zeugen zugegen haben, dass er eine Post nie bekommen hat. Eventuell gibt es aber noch die Möglichkeit bei der Post einen Nachverfolgungsantrag zu stellen, der dich aber evtl. 10 Euro kostet. Lass dich schlecht bewerten, erheb bei eBay Einspruch gegen die schlechte Bewertung, begründe deinen Widerspruch und ansonsten lass den Kunden ruhig drohen.

Fair wäre eventuell die Hälfte des Preises zurückzuüberweisen, wenn der Kunde ansonsten glaubwürdig klingt und beim nächsten Mal den versicherten Versand wählen oder mit einem Zeugen zur Post zu gehen.

Tatsächlich hast du Glück. Der Empfänger muss nachweisen, dass er die Post nicht bekommen hat, nicht du musst nachweisen, dass du die Post abgesendet hast.

Diese Aussage ist FALSCH!

Im Streitfall muss jede Partei ihre Leistung beweisen. Die Zahlung ist unstrittig. Somit steht der Beweis der Warenübergabe aus. Die Beweislast für die Warenübergabe liegt beim Verkäufer!!

Deine Rechtsauffassung würde jedem Betrüger Tür und Tor öffnen! Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt eindeutig.

@Interesierter

Die Aussage, dass meine oben zitierte Aussage falsch ist, ist FALSCH! .

@GTKdebase

Doch das ist sie.

Bis auf wenige Ausnahmen gilt im deutschen Schuldrecht: Normalerweise trägt jede Partei im streitigen Zivilprozess die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören (kurz: Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.)

Durch den unstreitigen Kaufvertrag ergeben sich folgende Schuldverhältnisse:

Der Käufer schuldet dem Verkäufer Geld.

Der Verkäufer schuldet dem Käufer Ware.

Diese Schuldverhältnisse werden durch die Erfüllung beendet. Das heisst, die Geldschuld des Käufers erlischt mit der Bezahlung und die Warenschuld des Verkäufers mit der Übergabe.

Das heisst weiter, wollte sich eine der Parteien gegen eine Forderung mit dem Argument, die Leistung sei bereits erbracht, wehren, müsste sie die Erfüllung beweisen.

Hier stellt sich die Frage, ob du den Versand der Ware beweisen kannst.

Wenn du ein umsichtiger Verkäufer bist, hast du eine versicherte Versandform gewählt. Hierzu müsstest du einen Einlieferungsschein erhalten haben. Einer Anzeige könntest du in dieser Situation gelassen entgegen schauen.

Wenn nun der Empfänger behauptet, nichts erhalten zu haben, kannst du beim Transporteur vorstellig werden und nachforschen lassen, wo denn dein Paket abgeblieben ist.

Hast du jedoch die Ware als Päckchen verschickt und damit keinen Einlieferungsbeleg, dann hast du in der Tat ein Problem. In diesem Fall könntest du den Versand und damit die Warenübergabe an den Transporteur nicht beweisen. Hier hättest du im Fall einer Anzeige in der Tat in ernsthafte Schwierigkeiten kommen.

Hier liegt noch kein Betrug vor, woher weiß der Käufer dass du die Ware absichtlich nicht versendet hast um dich zu bereichern ? Das wäre Voraussetzung.

Habt ihr versicherten Versand vereinbart ? Dann ist die Sache leicht und du musst nur die sendungsnummer checken.

Wenn auf Wunsch des Käufers unversichert verschickt wurde dann trägt der Käufer das versandrisiko und du musst nichts befürchten

Wenn auf Wunsch des Käufers unversichert verschickt wurde dann trägt der Käufer das versandrisiko und du musst nichts befürchten

Das stimmt nur, wenn der Verkäufer die Übergabe an den Transporteur beweisen könnte. Unversicherter Versand ist jedoch meist per Brief oder Päckchen. Dafür gibt es keinen Einlieferungsschein und damit auch keinen Beweis.

Der Fragesteller hätte in diesem Fall sehr wohl etwas zu befürchten.

Nein ich bin da nicht deiner Meinung. Man bekommt keinen Schein wenn man zB eine Briefmarke kauft und das Paket in eine dhl box tut dann bekommt man keine Bestätigung

@86StylePolizei

Im Streitfall muss der Verkäufer die Übergabe an den Transporteur beweisen. Diesen Beweis kann er nicht führen. Deswegen hat der Verkäufer hier schlechte Karten.

Deine Ansicht, bei einem fehlenden Beweis einfach die Beweislast auf den Geschäftspartner übergehen zu lassen, widerspricht dem deutschen Schuldrecht.

Anzeigen kann man Alles und Jeden.

Wie die Anzeige ausgehen wird, kann man nicht vorhersagen. Wenn der Schaden gering ist und du sonst nicht auffällig warst, wird das Verfahren sehr wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden mit der Begründung, dass du durch das Verfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt worden bist.

Unabhängig davon kann der Käufer zivilrechtlich gegen dich vorgehen, um seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Ob dir Betrug nachgewiesen werden kann, und ob der Käufer überhaupt das Risiko eines Prozesses eingehen wird, kann niemand voraussagen.

Die wichtigste Info fehlt: Ob Du einen Paket-Beleg hast.

Bei ebay-Kleinanzeigen soll man, wie überall eindringlich steht, NICHT versenden.

Aber sollte eine Anzeige erfolgen, steht Aussage gehen Aussage. Da wird kaum was rauskommen.

Aber sollte eine Anzeige erfolgen, steht Aussage gehen Aussage. Da wird kaum was rauskommen.

Diese Aussage ist absolut falsch.

Im Streitfall muss jede Partei die eigene Leistung beweisen. Der Käufer wird die Zahlung beweisen können, der Verkäufer jedoch die Lieferung nicht. Der Mythos "Aussage gegen Aussage" kann sehr teuer werden.

Deine Aussage würde jedem Betrüger Tür und Tor öffnen.

@Interesierter

Sehe ich nicht so und auch keine Berechtigung, daß Du da so wuchtig auftrittst. Wenn in beiderseitigem Einvernehmen eine günstige Versandform gewählt wurde, hat der Versender gar nicht die Möglichkeit eines Beweises. Der Fragesteller hat mitgeteilt, daß die Ware in normalem Brief versendet wurde. Da gibts keine Beweismittel und das Risiko liegt beim Empfänger, wenn er keine versicherte Versandform bezahlt hat.

Die Aussage "jedem Betrüger Tür und Tor" stimmt auch nicht. Denn wenn schon in mehreren Fällen aktenkundig wurde, daß ein Versender nicht versendet, wird das auf jeden Fall ein Fall für den Staatsanwalt.

@Sabbischreibt

hat der Versender gar nicht die Möglichkeit eines Beweises.

Genau das ist das Problem. Um aus der Schuldverpflichtung herauszukommen, müsste er etwas beweisen, kann es jedoch nicht. Aus diesem Grund besteht seine Warenschuld weiter. Der fehlende Beweis ist Sache des Verkäufers und kann nicht dem Käufer zugerechnet werden.

Viele Verkäufer, die unversicherten Versand anbieten sind sich dieses Pferdefußes nicht bewusst. Der Transport beginnt erst mit der Einlieferung beim Transporteur. Bis zu diesem Punkt trägt der Verkäufer eben die Beweislast.

Ich trete deswegen etwas wuchtiger auf, da dem Verkäufer hier große Unannehmlichkeiten ins Haus stehen können, wenn er sich seiner Pflichten nicht bewusst. ist. Es geht hier nicht um Meinungen sondern um Fakten.