Fotos von eBay auf eBay-Kleinanzeigen verwendet?

3 Antworten

Laut OLG Braunschweig "kann er unter Berücksichtigung der Grundsätze zur Lizenzanalogie keinesfalls mehr als 20,00 € pro Foto - also nicht mehr als 80,00 € insgesamt - verlangen." Siehe dazu UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Laut anderen Urteilen waren es aber auch schon 40,- € für ein Foto eines Amateur-Fotografen für eine Woche ebay.

Hinzu kam im Braunschweiger Fall noch das Minimum von 100,- für den abmahnenden Anwalt im Sinne von UrhG § 97a Abmahnung. In schwierigen Fällen kann es aber mehr sein.

Gruß aus Berlin, Gerd

Was ist dabei, wenn Du in der Ich-Form schreibst?

Offensichtlich unternimmt Dein Verkäufer nichts gegen Dich; hast nochmals Glück gehabt .

In Zukunft nur Deine eigenen Fotos verwenden; sonst begehst eine Urheberrechtsverletzung.

Warum keine Ich-Form? Weil es in dem Fall tatsächlich nicht um mich geht :-)

Was kann dem Käufer drohen,

Er kann eine Rechnung bekommen. Und zwar zweimal gedoppelt; einmal wegen fehlender Genehmigung und einmal wegen fehlendem Quellenhinweis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung