Ebay Kleinanzeigen - Versand unversichert!

7 Antworten

@ Engel1986

Auch kurz und knapp: Warum lässt du dich auf unversicherten Versand ein? Dem Verkäufer kann das doch egal sein, denn du bezahlst doch das Porto.

Der Quittungsschein nützt dir gar nichts, sondern der Verkäufer soll dir die Sendedaten zukommen lassen, dann hast du was in der Hand und kannst online den Paketverlauf nachverfolgen.

Wer sich auf unversicherten Versand einlässt und keine Ware kommt an, ist selber schuld.

Selber schuld auch, wenn man die AGB auf Ebay-Kleinanzeigen nicht liest, dort steht alles ganz genau, wie man am sichersten kauft und verkauft.

Bei EBAY Kleinanzeigen versenden man eigentlich nichts und macht auch keine Vorkasse, so viel dazu. Wenn du dir etwas bewusst unversichert zuschicken lässt weil du zu geizig bist etwas mehr Versandkosten zu tragen geht das natürlich zu deinen Lasten es sei den wir haben es mit eine gewerblichen Händler zu tun.

Ich habe den Käufer durch meine Anzeige alleine schon darauf hingewiesen, dass ich die Verantwortung bei unversicherten Versand nicht trage. Ich weiß, dass man nichts überweisen/verschicken soll, doch der Käufer wollte es. Nun droht er mir mit Polizei & Anwalt weil er weiß, dass ich keinen Beleg mehr habe. Doch kann ein Anwalt da was herausfinden? Ebay darf meine EMail Adresse ja nicht herausgeben und der Käufer kennt keinerlei Daten von mir. Gehe ich das Risiko nun ein, oder überweise ich zurück? Nachher bekommt er Recht und der Artikel ist verschwunden und ich darf trotzdem zurück zahlen. Der Käufer spricht auch von einer Internet Rechtschutzversicherung. Wie hoch können meine Chancen da ohne Beleg sein???

@Engel1986

Ebay darf meine EMail Adresse ja nicht herausgeben und der Käufer kennt keinerlei Daten von mir.

Zur Strafanzeige reichen doch die Überweisungsdaten!

@haikoko

Er kennt trotzdem meinen Namen nicht. Er hat bloß den ebay Namen eingegeben und brauchte Kto Nr und blz. Ich hätte auch einen Namen erfinden können, der spielt bei einer Überweisung ja keine Rolle

@Engel1986

Ja glaubst Du denn, dass bei einer Strafanzeige die Bank nicht den Namen und die Anschrift an die Strafverfolgungsbehörden angibt?

Was hat "ebay-Name" mit ebay-Kleinanzeigen zu tun? Wo hast Du verkauft? Wa hast Du zu welchem Preis verkauft?

@Engel1986

Bei einer Strafanzeige wegen Betruges wird die Bank die Daten rausrücken müssen. Ebenso wird ebay-Kleinanzeigen die Daten offenlegen müssen. Verstecken bringt hier nichts.

@Engel1986

Da es um den Vorwurf einer Straftat geht greift die Rechtsschutz Versicherung nicht. Du solltest das Geld zurück erstatten alles andere verursacht nur Kosten. Du musst beweisen das du die Ware verschickt hast und du musst beweisen das ein unversicherter Versand vereinbart war, kannst du das nicht hast du die Arschkarte.

@Anton96

Eine Korrektur, da du Privazverkäufer bist musst du nur den Versand der Ware beweisen, dazu genügt aber keine Quittung der nicht zu entnehmen ist wohin du das Päckchen verschickt hast.

STOPP

eBay-Kleinanzeigen ist nicht eBay!

Die Anmeldungen erfolgen anonym.

Bitte bei eBay-Kleinanzeigen nur Waren gegen Geld = kein Versand.

eBay-Kleinanzeigen schreibt in den Sicherheitshinweisen:

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

und dann folgen jede Menge beachtenswerter Tipps von ebay-Kleinanzeigen für Käufer und Verkäufer.

Das weiß ich ja bisher, ich bin ja auch der Verkäufer. Dem jetzt mit Anwalt und Polizei gedroht wird. Hab kein Beweis, ein Päckchen verschickt zu haben. Beleg hab ich blöderweise Weg geschmissen. Was mach ich jetzt? :(

@Engel1986

Das Geld zurückzahlen. Für eine rechtliche Auseinandersetzung hast du denkbar schlechte Karten. Letztlich hast du nichts in der Hand.

Wie ist es ausgegangen?

Beim unversicherten Versand geht das Risiko des zufälligen Unterganges mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über. Das heisst, wenn das Päckchen bei der Post untergeht, dann hat der Käufer Pech gehabt. Ein unversichertes Päckchen kann nicht nachverfolgt werden.

ABER: Im Streitfall müsste der Verkäufer den korrekten Versand beweisen. Ohne Beleg wird ihm das sehr schwer fallen. Zwar könnte ein Zeuge die Einlieferung bestätigen, jedoch dürfte der Zeuge kaum bestätigen können, dass auch die Adresse stimmte.

Damit dürfte dann in den meisten Fällen wieder der Verkäufer der Dumme sein.

Im Übrigen muss nicht der Käufer beweisen, dass er nichts bekommen hat sondern der Verkäufer muss beweisen, dass er seine Leistung erbracht hat. Die Beweislast der Lieferung liegt beim Verkäufer.

Das klingt sehr logisch!!! Bei Hermes steht allerdings dass auch ein unversichertes Paket nachverfolgt werden kann. Also bin ich dann jetzt die doofe, weil ich den Quittungsbeleg weg geschmissen habe? Eben weil weder Adresse noch ein Barcode drauf war. Theoretisch könnte man doch dann jeden Beleg als Veweis nehmen, der mit dem Versanddatum übereinstimmt?!

@Engel1986

Nein, ein Beleg ohne Adresse beweist nicht den Versand dieses speziellen Päckchens sondern lediglich die Einlieferung irgend eines Päckchens. Es könnte sich ja auch um ein ganz anderes Päckchen gehandelt haben.

Du kannst zwar das Päckchen nachverfolgen, jedoch die Verbindung mit der Adresse des Käufers nicht herstellen. Daher fehlt dir regelmässig der Versandbeweis.

@Engel1986

Bei Hremes sind alle Pakete versichert.

Päckchen bis EUR 50,00 und Pakete S, M + L bis EUR 500,00

@haikoko

@Engel1986

Bist du nun Verkäufer oder Käufer?

Dein Kommentar:

Also bin ich dann jetzt die doofe, weil ich den Quittungsbeleg weg geschmissen habe?

Als Verkäufer solltest Du wissen, dass solche Belege einen Nachweiswert haben und diese nicht wegschmeissen.

Das ist nicht ganz richtig. Wenn der Verkäufer vor Kaufabwicklung nicht ausdrücklich darum bittet, das die Ware versichert versendet wird, ist dies sein eigenes Pech.

Das Risiko geht nach Kaufabwicklung an den Käufer über. In einem Rechtsstreit muss der Käufer ebenso beweisen das er keine Ware erhalten hat, was er nicht kann wenn die Ware, sofern es nicht erwünscht wurde, versichert versendet haben möchte.

Hatte einen ähnlichen Fall. Nach ungefähr 6 Monaten wird der Fall fallen gelassen wegen Mangels an beweisen.

@dasgezabbel

Im Grundsatz gilt für einen Kaufvertrag §433 BGB. Nr. 1 regelt die Pflichten des Verkäufers. Generell muss im Streitfall jede Vertragspartei ihre Leistung beweisen. Der Käufer muss die Zahlung beweisen und der Verkäufer muss die Übergabe beweisen.

Die Sache ist eindeutig. Der Gefahrübergang findet mit der Einlieferung des Päckchens statt. Der Versender trägt die Beweislast, dass er das Paket ordnungsgemäß versandt hat. Erst mit der Übergabe des Päckchens an den Transporteur geht die Gefahr des Unterganges an den Käufer über.

http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

Folglich trägt der Verkäufer das Risiko bis zur Einlieferung des Päckchens bei Post, Hermes etc. und der Käufer ab der Einlieferung bis zu ihm nach Hause.

Eine davon abweichende Regelung würde jedem Betrüger Tür und Tor öffnen. Er bräuchte nur zu behaupten, er hätte das Päckchen verschickt und wäre aus dem Schneider auch wenn er das Päckchen nie eingeliefert hat.

@Interesierter

"Eine davon abweichende Regelung würde jedem Betrüger Tür und Tor öffnen. Er bräuchte nur zu behaupten, er hätte das Päckchen verschickt und wäre aus dem Schneider auch wenn er das Päckchen nie eingeliefert hat."

Es gibt auch unter den Käufern schwarze Schafe, die dann wiederum jedes Mal behaupten können es wäre nichts angekommen und dann das Geld wieder kriegen und die Ware behalten. Somit erscheint mir diese Regelung nicht sehr logisch.

die Beweislast liegt beim Verkäufer, nicht beim Käufer. Deshalb versende ich nie etwas per DHL-Päckchen wo du zwar eine Quittung bekommst, allerdings nicht beweisen kannst, wem du etwas geschickt hast.

gewiefte Käufer und Mitarbeiter von DHL wissen das  -  auch die Zusteller, obwohl ich niemandem etwas unterstellen möchte, aber das ist halt der Grund, weshalb DHL-Päckchen oft nicht ankommen.

Hier geht es nicht um " unversichert" sondern um die fehlende Trackingnummer, die du z.B. bei Hermes immer bekommst