ebay - wie sinnvoll(!) gegen notorische Nichtzahler vorgehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich überlege von nun an unter jede auktion reinzuschreiben, dass ich notorische nichtzahler juristisch verfolgen werde...

Du schreibst es ja selbst: Es lohnt sich nicht und Du machst Dich auch ziemlich lächerlich, wenn Du es ankündigst und dann doch nicht tust.

Du kannst den Kaufpreis natürlich einklagen, aber ist es das wert?

Sinnvoller ist das hier:

Erst musst Du den Käufer in Verzug setzen und danach den Kaufvertrag mit einer datierten Frist kündigen, 10 Tage sollten ausreichen.

Und erst dann darfst Du den Artikel erneut einstellen.

Gleichzeitig meldest Du bei eBay einen nicht bezahlten Artikel:

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

Du musst den Fall nach vier Tagen selbst schließen, dann wird der Käufer verwarnt und Du bekommst Deine Gebühren zurück.

Setz ihn anschließend auf Deine Sperrliste:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Und hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Daniel0000 
Fragesteller
 18.11.2019, 18:30

ist bereits geschehen. vielen Dank! die bemerkung sollte zunöchst dafür sein, dass die leute sich dessen bewusst werden, was sie tun...

NoName08154711  18.11.2019, 18:53
@Daniel0000

"Juristische Schritte" heißt in Deinem Fall lediglich, dass Du den Kaufpreis zivilrechtlich einfordern, bzw. einklagen kannst, wobei das Risiko erstmal bei Dir liegt.

D.h., Du zahlst den Anwalt und wenn der Käufer nix hat, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Und das wissen manche Nichtzahler auch ganz genau und bieten trotz Deiner Ankündigung; nur um zu sehen, ob Du das auch wirklich durchziehst.

Deshalb mein Rat: Lass die Formulierung weg.

 lohnt sich das bei einem streitwert zwischen 2000-5000€?
(ich bin bei ebay als privatverkäufer registriert und übe meine "tätigkeit" im nicht-gewerblichen rahmen aus)

Nachdem Du ja öfters bei ebay verkaufst und schon hin und wieder Probleme bei der Zahlung hattest, mach man sich über das Wort "Privatverkäufer" schon sein Gedanken...

Nur als Tipp, wenn das Finanzamt auf Dich aufmerksam wird, könntest Du auch in Erklärungsnot kommen...

Auf die Frage zurückkommend, durchaus möglich, dass die Drohung Wirkung zeigen würde, also wenn Du juristische Schritte einleiten würdest...

Daniel0000 
Fragesteller
 18.11.2019, 18:32

ja korrekt.

Sofortkauf und keine Auktionen mehr erstellen, minimiert diese Leute, eliminiert sie aber nicht gänzlich.

Rechtsschutzversicherung abschließen und die Zeit abwarten bis du sie nutzen kannst, dann rechtlich gegen sie vorgehen bei Ware die es schon wert ist.

Wie es dann ablaufen kann mit Nichtzahlern wenn es bis zum Gericht geht: https://www.mydealz.de/diskussion/wenn-der-ebay-kaufer-nicht-zahlt-ein-klageweg-1026344

Da sollte dein eBay Account aber wirklich nicht gewerblich aussehen, darauf wird geachtet sonst hast das Widerrufsrecht am Hals. Und mehr.

wie sinnvoll(!) gegen notorische Nichtzahler vorgehen?

Garnicht. Seinem guten Geld wirft man kein schlechtes hinterher :-O
Anwalts- und Gerichtkosten sind vorschüssig zu zahlen und die Wahrscheinlichkeit, das es sich um einen Minderjährigen handelt, der sich hinter Muttis Rockzipel auf Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft oder einen mittelloser Hartzer, der nicht zahlungsfähig ist, selbst wenn man ein obsiegendes Urteil hätte, dass aber nie vollstreckt werden kann, sind sehr hoch. Dann zahlt man die Prozesskosten noch zu seinem Verlust on top dazu und hat über Monate hinweg viel Zeit mit Schriftverkehr, Kommunikation, Anwalts- und Gerichsterminen einschl. Geld und Fahrkosten verplempert :-O

Ich setzt den K eine Frist von 5 Tagen und erkläre andernfalls Rücktritt vom Vertrag, melde die Nichtzahler ebay, bewerte den Käufer dementsprechend und stell ihn in seine Ausschlussliste.

Dann nehme ich Kontakt mit unterlegenen Bietern auf und biete es ihnen mit Begründung eines Nictzahlers an oder stelle den Artikel neu ein - allemal billiger und nervenschoneder :-)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Streitwert zwischen 2000 und 5000 Euro?

Bei allem Respekt, aber wenn Du wiederholt Malaisen mit den Käufern hast, also mehrmals Artikel mit solchen Werten anbietest, erscheint mir Dein Privatverkäufer-Status nicht glaubhaft.

Als gewerblicher Anbieter hat man seinen Rechtsbeistand oder Anwalt. Kann man als Privater natürlich auch engagieren, aber ein Käufer, der sich das Verkäuferprofil ansieht, denkt sich seinen Teil und läßt es drauf ankommen.