warum muss man als Privatperson, bei Ebay, bestimmte Sätze in seiner Beschreibung erwähnen/reinschreiben?

4 Antworten

Man muss nicht, aber es ist sinnvoll. Wobei das, was Du schreibst, nicht sinnvoll ist. Garantie gibt ein Privater sowieso nie, die gibt nur der Hersteller. Es reicht vollkommen, dass Du schreibst: Privater Verkauf unter Gewährleistungsausschluss - weiter nichts! Denn keine Gewähr schließt auch ein, dass keine Rücknahme erfolgt.

Trotzdem muss der Artikel genauso wie beschrieben sein. Nicht erwähnte Mängel hebeln den Gewährleistungsausschluss wieder aus - es ist also kein Freibrief.

n ich habe nur das geschrieben, was ich weiß bzw gelesen hab. zb man hat viele detailierte fotos eingestellt, alle mängel genannt und käufer will dennoch artikel wieder zurückgeben. muss ich das dann annehmen ?

@martinaknapp

Was heißt, was Du weißt oder gelesen hast. Wenn Du einen Artikel einstellst, muss er mit Deiner Beschreibung übereinstimmen. Wenn Du über die Beschaffenheit eines Gegenstandes nicht richtig Bescheid weißt, dann lass das Einstellen ganz. Das bringt nur Ärger. Ich weiß ja nun nicht, was an Deiner Beschreibung nicht stimmt, aber es empfiehlt sich, zurückzunehmen und alle Kosten zu erstatten. Alles andere kann böse ausgehen und bis zum Gericht laufen.

@haikoko

OH MAN ICH HABE DIE MÄNGEL ERWÄHNT UND DAS GANZ GENAU !

weil bei Privatpersonen ganz andere Rechte zum Zuge kommen. Dieser kann Rücknahme und Gewährleistung ausschliessen. ER hat aber wahrheitsgemässe Angaben in der Beschreibung zu tätigen. Ausschliesslich bei Unwahrheiten oder Verschweigen von Mängeln kann er doch in die Haftung genommen werden. Unbekannte Mängel gehören jedenfalls nicht dazu.

Du kannst bestimmte Gewährleistungsgründe ausschließen und sollte auch reinschreiben. Aber plump schreiben "Keine Haftung/Rückgabe" ist rechtlich gefährlich. Schreibe lieber „Ich schließe jede Haftung für Sachmängel aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Körperverletzungen sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.“ 

Natürlich müssen die zu zugesicherten Eigenschaften stimmen. Funktioniert einwandfrei schreiben dabei defekt geht gar nicht. Mit Widerruf brauchst du gar nicht reinschreiben, da der Gesetzgeber dies nur Unternehmer, aber eben nicht Privatverbrauchern aufbürdet.

Sachmängel haben nichts mit Gewährleistung zu tun.

Gewährleistung kann man als privater Verkäufer ausschliessen, Sachmängelhaftung nie. Wenn Letzteres so wäre, könnte man in der Beschreibung das Blaue vom Himmel lügen, und der Käufer wäre der Dumme.

Die meisten Sätze, die so unter Ebay-Auktionen stehen, haben keine rechtliche Wirkung. Es ist zwar durchaus möglich, die Gewährleistung auszuschließen (in engen Grenzen), dafür muss man diesen Ausschluss aber auch ordentlich formulieren.

Um die Gewährleistung auszuschliessen reicht ein frei formulierter Satz aus, und 'enge Grenzen' für diesen Ausschluss gibt es nicht. Worin sollten die liegen, und welche 'weiten Grenzen' sind deiner Meinung nach unzulässig?

'Verkauf ohne Gewährleistung' zu schreiben reicht aus.

@ronnyarmin

Selbstverständlich gibt es enge Grenzen. Allein schon, wenn man diesen Ausschluss häufiger verwendet und er dadurch als AGB zu qualifizieren ist. Verwendet man dabei eine unklare Formulierung, wie es häufig der Fall ist, kann das u.U. die Unwirksamkeit dieser Klausel zur Folge haben. Noch heikler wird es natürlich, wenn es sich bei dem Verwender nicht um einen Verbraucher handelt.