Könnte man dafür belangt werden? Oder funktioniert das nicht?

5 Antworten

"Verträge sind einzuhalten" lautet ein alter Rechtsgrundsatz. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen und die Ware erhalten, also musst Du auch Deinen Teil erfüllen und bezahlen. Machst Du es nicht so spricht man von Betrug.

Auf die Reihenfolge (erst bezahlen und dann Ware erhalten oder andersherum) kommt es nicht an. Daher wird aus dem Kauf keine Schenkung, bei der Du kostenlos etwas erhälst.

Das wäre dann Betrug und Du könntest natürlich belangt werden, wenn Du nicht bezahlst.

sofern du wie ausgemacht bezahlst ist alles ok... evt. habt ihr allerdings gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen und wenn sie es mitbekommen würden könntet ihr gesperrt werden.

Ja könntest du. So wie sich das anhört, habt ihr im Chat alle Kriterien eines Kaufvertrages erfüllt.

Ob dies über die Plattform oder woanders geschehen ist, ist egal.

Ja klar du hast eine abmachung an die du dich halten musst