Steuern als Privatverkäufer nachzahlen?
Hallo, ich hatte ca. 1 Monat auf eBay und eBay Kleinanzeigen meine überschüssigen CDs mit einen beliebigen Betriebssystem von Linux verkauft. Die Nachfrage stieg so extrem, das ich insgesamt 100€ damit verdient habe. Nun hat eBay mein Account eingefroren, da ich einen gewerblichen Handel betrieben habe, obwohl ich als Privatperson verkauft hab. Ich habe mich bereits schlau gemacht und bemerkt, das es harte Konsequenzen geben könne (Steuerhinterziehung). Nun ist meine Frage: Muss ich Geld an das Finanzamt zahlen, wenn ja wie? Oder liegt das noch unter dem Toleranzbereich?
5 Antworten
Was Ebay sagt ist irrelevant, die machen auch keine Anzeige, möchten aber weder der Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt werden noch ihre gewerblichen Kunden vergräzen. Wahrscheinlich hat jemand deine Angebote gemeldet.
Darum wird schnell gesperrt wegen Richtlinienverstoss
es gibt aber keine Grenze für gewerbliches Handeln, und wenn das Finanzamt drauf kommt, würdest du sicher zahlen müssen, wegen 100 Euro dürfte das aber kaum verfolgt werden, (wenn es nicht mehr war ... die schauen dann auf die Verkäufe der letzten Jahre)
Natürlich darst du privat soviel verkaufen wie du willst. WENN .. du die Ware für den Eigenbedarf angeschafft hast und jetzt nicht mehr brauchst. Wenn du aber eine Ware zwecks Gewinnerzielung gekauft hast und weiterverkaufts, ist es gewerblich, ebenso wenn du etwas produziert hast zum Weiterverkauf mit Gewinn. Das dürfte hier der Fall sein. Du hast Linux nicht gekauft (ist ja public domain), sondern nur die CDs gebrannt. Wenn es jetzt ein Satz einer älteren Version war, sollten man argumentieren können, dass du es selber genutzt hast und jetzt verkaufst. Waren es aber mehrere und aktuelle Sätze, dann dürfte die Gewinnerzielungsabsicht überwogen haben.
Das Finanzamt kennt keinen Toleranzberrich. Es gibt einen Freibetrag bei Einkommen. Alles was darüber liegt muss versteuert werden.
im Sozialrecht gibt es eine Vermögensumwandlung von üblichen Gebrauchtwaren, die man verkauft.
Da würde ich Ebay anschreiben, daß es sich um private Veräußerung von Gebraucht CDs handelte
Da sehe ich noch kein gewerbliches Handeln
War das deine alte Ware oder hattest du das zum Zweck des Weiterverkaufes beschafft?
Das ist dann eigentlich kein gewerblicher Handel, wenn du dein altes Zeug verkaufst.
Da fallen keine Steuern drauf an.
Anderseits, warum hast du 100 mal ein Betriebssystem?
Das habe ich vergessen zu erwähnen, die CDs habe ich mit dem gewünschten Betriebssystem gebrannt. Also wenn jemand Z.b: Ubuntu auf seinem PC installieren möchte hab ich angeboten das für denjenigen als CD fertig zu machen. Unter Linux sind ja tausende Betriebssysteme vertreten.
Das ist dann Handel und steuerpflichtig.
Wenn du sonst kein Einkommen hast, fällt es unter den Feibetrag.
Das Finanzamt wird sich für Deine 100, - € nicht interessieren.
Die CD's hatte ich schon, aber sie Hüllen und Versandtaschen hatte ich dazu gekauft.