Dürfen Eltern Wohngruppen verbieten?

1 Antwort

Die Person mit dem Sorgerecht kann zunächst immer selber entscheiden. Nur wenn es eine nachweisbare Gefährdung des Kindes gibt und mit anderweitiger Unterstützung des Jugendamtes keine Verbesserung zu erwarten wäre kann ein Familienrichter die anderweitige Unterbringung anordnen bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Da ein einzelner Wohngruppenplatz den Steuerzahler jeden Monat viele tausende Euros kostet gucken die Jugendämter aber auch ganz genau hin, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt. Und im 8. Sozialgesetzbuch gibt es auch den Grundsatz ambulant vor stationär, bedeutet, dass alle anderen Hilfen vorrang vor einer Fremdunterbringung haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung