Dürfen Eltern Wohngruppen verbieten?
Hallo. Ich habe schonmal eine Frage wegen einer Wohngruppe gestellt. Also ums kurz zu fassen das Jugendamt weis ja schon Bescheid und alles das ich in eine Wohngruppe will ( W16). Meine Mutter hat aber Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich habe zwar sehr guten Grund ausziehen (Psychischer und physischer missbrauch) aber meine Mutter will keinen Antrag stellen weil sie nichts zahlen möchte und es ihr egal ist was das Jugendamt ihr rät. Kann sie das? Einfach nein sagen und niemand kann was machen
1 Antwort
Die Person mit dem Sorgerecht kann zunächst immer selber entscheiden. Nur wenn es eine nachweisbare Gefährdung des Kindes gibt und mit anderweitiger Unterstützung des Jugendamtes keine Verbesserung zu erwarten wäre kann ein Familienrichter die anderweitige Unterbringung anordnen bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen. Da ein einzelner Wohngruppenplatz den Steuerzahler jeden Monat viele tausende Euros kostet gucken die Jugendämter aber auch ganz genau hin, ob es nicht eine andere Möglichkeit gibt. Und im 8. Sozialgesetzbuch gibt es auch den Grundsatz ambulant vor stationär, bedeutet, dass alle anderen Hilfen vorrang vor einer Fremdunterbringung haben.