mutter kind schlagen jugendamt

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

**(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. **

(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.

Das Jugendamt wird sich ganz bestimmt nicht gegen geltende Gesetze stellen! Es würde sich damit strafbar machen. Geschlagene Kinder können u.U. sogar Schmerzensgeld von den Eltern einklagen.

Danke für den Stern.

Körperliche Züchtigung ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für die Eltern des Kindes.

Mit dem Sorgerecht hat das absolut NICHTS zu tun.

Nein, wer das Sorgerecht hat ist EGAL!!!!

in deutschland ist das schlagen von kindern verboten!