Wie hoch sind die Chancen, für eine arbeitslose verheiratete Mutter bei Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht des gemeinsamen Kindes zu bekommen?

4 Antworten

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Generell besteht kein Grund, die elterliche Sorge zu teilen. Es entspricht dem Kindswohl, dass BEIDE Eltern sich um das Kind kümmern und in Kontakt sind, meist über festgelegte Zeiten, wenn sich die Eltern partout nicht einigen können oder wollen. Arbeitslosigkeit ist kein Argument, sich nicht um ein Kind kümmern zu können, zumal ja auch Unterhaltspflicht besteht. Die sozialen Kontakte eines 2jährigen beziehen sich vor allem auf die Familie. Ein Umgangsrecht einzuschränken bedarf einer triftigen Begründung, vor allem, wenn die Mutter sich tagsüber primär um das Kind gekümmert hat, ist ein Beziehungsabbruch schädlich für das Kind. Alleinerziehend zu sein ist heute kaum ein Hindernis, sein Kind auch gut versorgen zu können. Bevor es also zum gerichtlichen Eklat kommt, wäre es sicher sinnvoll, GEMEINSAM im Jugendamt das Nötige zu regeln. Wie der Einzelfall dann geregelt wird, liegt im goodwill der Eltern und im Ermessen des Amtes. Das entscheidet nicht für die Eltern, sondern für das Kind. Und daran sollten die beiden arbeiten.

Das Sorgerecht wird bei einer Scheidung automatisch geteilt. Da beide dem Kind aber nicht der Gegenseite überlassen wollen, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt werden. Nur wer hat die bessere Chancen und darf das Kind mitnehmen?

@Johnbobs

Derjenige, der es eher schafft, die Beziehungsstreitigkeiten aus der Angelegenheit raus zu halten und mit Blick auf das Kind willens ist, den anderen Partner mit einzubeziehen. Aber das hat nichts mit dem beruflichen Status zu tun. Wer dem Kind das andere Elternteil vorenthalten will, handelt wider dem Kindswohl und hat schlechte Karten. Aber eine tiefer gehende Antwort ist ohne Kenntnis der genauen Situation unmöglich, tut mir leid. Ohne Jugendamt wird die Angelegenheit nicht geregelt werden können. Schmutzige Wäsche waschen auf dem Rücken des Kindes ist kontraproduktiv, aber leider alltäglich. Hier kann auch ein Mediator helfen.

@BertRollmops

vorteil hat der, der das umfeld erhält u. das ist nunmal der der in der wohnung verbleibt. eine trennung von den großeltern die tgl. da sind und vom vater ist noch viel schädlicher für das kind. im prinzip ist jede trennung schädlich...

ein sorgerecht kann nie geteilt werden, sondern es gibt nur gemeinsames oder alleiniges. bei der scheidung ist das gemeinsame sorgerecht unberührt. kind bekommt der, der das soziale umfeld erhalten kann. wäre dann hier der vater, wenn er die wohnung behält und ein gutes betreuungskonzept hat. mehr bedarf es nicht. wenn mutti also ausziehen will, kann sie dies tun - aber ohne seine zustimmung, darf sie das kind nicht mitnehmen. deine antwort beantwortet also garnichts.

weiterhin regelt das jugendamt garnichts, es darf nur beraten.

Ich glaube das Problem ist nicht das Sorgerecht, sondern primär das Kind, welches in dem einen Fall wegziehen würde. 

Unabhängig vom Sorgerecht darf ein Elternteil mit dem Kind nicht einfach umziehen, wenn das Besuchsrecht dabei erheblich gefährdet wird. Siehe auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug-ohne-zustimmung_023130.html

Es geht nicht um das Sorgerecht. Das Sorgerecht wird bei einer Scheidung automatisch geteilt.
Umziehen müssen die Trennenden, sonst kann keine Trennung stattfinden.

@Johnbobs

Nein - man kann auch getrennt in einem Haus leben - wenn jeder seine klar abgegrenzten Bereiche hat, in denen er auch alleine lebt und sich nichts überschneidet.

Das ist der Extremfall, aber man muss definitiv nicht das Bundesland wechseln.

@Johnbobs

Richtig, es geht ja um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dennoch kann derjenige, mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht beliebig umziehen.

Eine Trennung nennt sich auch "Trennung von Tisch und Bett". Getrennte Schlafzimmer, getrennte Finanzen, gleiche Wohnung reichen aus.

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster hängen, aber mal nach meinem Gutdünken:

Also da der Vater da bleiben und das Kind nicht aus der Umgebung herausreißen will, ist die Chance schon erstmal größer, dass das Kind bei ihm bleiben kann, zumal er ja die Arbeitszeit extra reduziert und noch seine Eltern hat.

Wenn nichts gravierendes vorliegt, werden sich beide auch das Sorgerecht teilen und das Kind könnte theoretisch beim Vater bleiben.

Ich denke aber, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht ebenfalls geteilt werden kann, da die Mutter mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Besuchsrecht erhält, also das Kind auch bei ihr ist.

Die Sachlage ist sicher beim Jugendamt besser aufgehoben. Einfach mal unverbindlich nachfragen gehen.

Aber wenn die Bindung des Kindes an die Mutter stärker ist und keine Gründe vorliegen, weshalb das Kind nicht bei ihr aufwachsen sollte, beispielsweise, weil sie versucht, den Vater zu erpressen und das Kind als Druckmittel verwendet, dann kann es so oder so ausgehn - je nach Anwalt und Entscheidung des Jugendamtes... Und das schaut sich auch die Eltern genau an.

Das Sorgerecht wird bei einer Scheidung automatisch geteilt. Da beide dem Kind aber nicht der Gegenseite überlassen wollen, muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt werden. Nur wer darf das Kind mitnehmen?

@Johnbobs

Genau kann das nur beim Jugendamt Erläutert werden. Die allermeisten hier sind da zu sehr Laien und kennen schon gar nicht die Gegebenheiten vor Ort.

Daher ist hier eine vollständige Prognose unmöglich.

Es wird aber dafür gesorgt, dass das Kind das Beste bekommt. Wenn die Mutter isoliert leben will, dann bleibt das Kind sicherlich bei der Familie (Vater + Großeltern)

@valvaris

Dem bin ich mir bewusst, hier schauen aber auch Fachleute rein und ich hoffe, eine Antwort von so einer Person zu bekommen.

@Johnbobs

Ja,schon, aber selbst Fachleute kennen die Situation vor Ort nicht. Deshalb kann da kaum einer was sagen.

Das Jugendamt schaut sich an, wer wie wo lebt und entscheidet dann, wenn sich die Eltern nicht selbst einigen.

Und da "keine dem Andern das Kinder überlassen will", ist das definitiv ein Druckmittel von beiden Seiten, bei dem es nicht um das wohl des Kindes geht. Da wird die Familiensituation entscheiden.

@valvaris

das jugendamt kann beraten und die eltern zur mediation einladen. dort können sie sich unter 6 augen (mutter, vater u. mediator) einigen wie die sache weiter verfahren wird.

man geht davon aus, dass beide eltern bezugspersonen sind. geteilt wird das sorgerecht nicht, nur gemeinsam ausgeübt. da hat johnbobs recht, das verbleibt in der regel so.

das abr hat nichts mit dem umgangsrecht zu tun. keinder der beiden benötigt abr um den umgang auszuüben. der der umgang gerade hat, hat eh die alleinige alltagssorge und schaltet und waltet für das kind nach gut dünken.

frage ist hier:

- warum muss ein elternteil wegen fadenscheiniger gründe irgendwelche landkreise wechseln? das führt zwangsläufig zur konfrontation und entspricht nicht der einsicht zweier eltern, sich gemeinsam kümmern zu wollen

- was ist wenn vati das kind behält oder einbehält? wird mutti dann immer noch in den anderen landkreis ziehen wollen?

ihre chancen stehen gleich null. wenn der vater in der wohnung verbleibt, die stunden reduziert auf teilzeit und ein gutes betreuungskonzept hat - nämlich seine eltern, dann kann die mutter das völlig vergessen.

ein umzug in einen anderen landkreis ohne begründung wird nicht stattfinden. sie kann möchten, soviel sie will.

er behält die wohnung? dann darf sie das kind nicht mitnehmen, kann es nicht ummelden und er hat es in einer eilverfügung recht zügig wieder. er hat die besseren karten, da er das soziale umfeld erhält und die soziale umgebung. er wird der mutter sicher ein gut durchdachtes umgangskonzept unterbreiten und dann kann mutti in ihren anderen landkreis ziehen und regelmäßig die woche vorbei kommen.

wenn es also dazu kommt, stehen seine chancen auf das abr bestens.