Kind lebt beim Vater

6 Antworten

Das Jugendamt kann kein Aufenthaltsbestimmungsrecht festlegen, genauso wenig, wie das die Anwälte können.

Das kann nur ein Richter.

Die Chancen, dass sie das Kind wiedererhält sind sehr gering - solange das Kind nicht bei ihr leben will.

Will das Kind bei der Mutter leben, sinken Deine Chancen rapide und es müssen schon recht herbe Gründe dagegensprechen.

Es gab ja auch kein Urteil darüber weil das Gericht gesagt hat,das wir erstmal versuchen sollen uns außergerichtlich zu einigen.

Dann hat die Mutter zugestimmt,das die kleine bei mir dauerhaft wohnen soll.

Lg

@DEL389

Ja, aber das kann sie anfechten.

Und da entscheidet der Richter nach Kindeswunsch, wenn nicht ganz entscheidende Dinge dagegensprechen..

Sie kanns beantragen und dann wird geprüft, ob das fürs Kindswohl die bessere Lösung wäre. Aber da müsste beim Vater dann schon ein bissel was im Argen liegen, normalerwiese reißen die Ämter und Gerichte ein Kind nicht aus seiner gewohnten Umgebung, wenns da keinen guten Grund für gibt. Es würde, wenn beim vater alles okay ist, wohl eher auf eine Einigung hinauslaufen, dass das Kind einfach nur öfter bei der Mutter sein kann.

das abr haben meiner meinung nach immer noch beide. es kann nur gerichtlich auf einen elternteil erfolgen. wenn also der vater keinen beschluss hat in dem vom familiengericht beinhaltet wurde das er außer das gsr noch das alleinige abr hat, dann haben die eltern gemeinsames abr. die chancen der mutter stehen 50% das kind zu sich zu holen, wenn sie erklärt warum sie das möchte. wenn sie gut argumentiert, dann kommt das kind zu ihr zurück. die gründe müssen stichhaltig und vernünftig sein. einer wäre das der vater kein umgangsrecht im vernünftigen umfang gewährt und blockiert. normal wäre bei einem kind diesen alters: 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen urlaub

Das Kind wird nicht hin-und-her gereicht wie eine Gummipuppe. Die Aussichten der Mutter auf eine Rückführung nach über 2 Jahren sind äußerst dürtig.

Es wird ebenfalls in der Frage ausgeschwiegen, ob es in diesen 2 Jahren überhaupt Besuchskontakte der Mutter beim Kind gab.

Ich weiß nicht wo du deine Kommentare ausgräbst

Das sie das ABR gemeinsam haben, bedeutet keineswegs, dass die Chancen da 50/50 stehen.

Da spielen noch ganz andere Dinge rein.

@Menuett

die chancen stehen immer erstmal 50/50. sie haben beide abr, also kann sie das kind sogar einfach einbehalten und ein verfahren anberaumen. ihre chancen stehen dabei nicht schlechter als die des kv. es kommt in dieser hinsicht auf die argumentatioskette an die sie vorträgt, vor allem wenn soziales umfeld erhalten bleibt - km also im gleichen umfeld wohnt. die aussichten der mutter sind immer besser als die eines vaters, ganz einfach weil das in deutschland leider immer noch so ist.

interessant für ein verfahren ist hierbei der hintergrund, warum sie das kind vor zwei jahren an den kv abgegeben hat und warum sie jetzt darüber nachdenkt es wieder zurückzuholen. diesen hintergrund kennt hier keiner, ist er wie gesagt schlüssig, hat sie alle chancen das kind wieder zu sich zu holen.

Das Kind lebt 2 Jahre und somit die deutlich längere Zeit seines kurzen Lebens beim Vater. Dort ist sein Lebensmittelpunkt, dort ist es verwurzelt.

Nur der simple Wunsch der Mutter, es jetzt mal wieder bei sich zu haben, reicht da nicht. Das Kind jetzt wieder dort herauszureißen, wo es ihm gut geht, stellt eine grobe Kindeswohlgefährdung dar.

Das Familiengericht wird es ähnlich sehen.

wirklich familiengericht braucht sie nicht. wenn es außergerichtlich beschlossen wurde zwischen vater und mutter das kind beim kv bleibt, dann haben beide das abr.

Ich habe ja auch ein Schreiben vom Jugendamt wo drin steht das man sich einigen konnte und das Kind dauerhaft beim Vater leben soll..

Dieser bericht wurde wahrscheinlich auch an das Gericht geschickt

@DEL389

das ist genau was ich meine. die eltern haben sich geeinigt, dass das kind beim vater lebt. somit haben beide eltern das aufenthaltsbestimmungsrecht - gemeinsam. es gibt kein urteil eines gerichtes das es einem elternteil überträgt.

somit könnte die mutter das kind jederzeit einbehalten und kein mensch der welt würde es zum vater zurückbringen, bis es gerichtlich eine entscheidung dazu gibt. bis dahin hat mutter fakten geschaffen und den lebensmittelpunkt verschoben: umgemeldet, kita gewechselt, umgang mit vater untergraben. das wäre das worst case scenario - aber es ist möglich und die polizei ist nicht in der lage zu helfen. nach einigen wochen und monaten ist dadurch kontinuität eingetreten.

Dann muß sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, da ja schon geteiltes Sorgerecht besteht. am besten zum Jugendamt gehen

muss sie nicht, sie hat es schon. der vater gibt nicht an, dass das abr vom sorgerecht abgetrennt wurde. es haben also beide das abr.