Dürfen Eltern das Handy des Kindes durchsuchen?

Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen

Das ist kein Problem 40%
Privatsphäre steht über allem! 40%
Das ist nicht erlaubt 20%

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das ist kein Problem

Dadurch das Minderjährige sich kein eigenes Handy kaufen dürfen (weder Prepaid noch Vertrag) und das Handy ha dann offiziell auf den Namen der Eltern angemeldet ist, dürfen sie das.

Vor allem auch deshalb, weil die Eltern bei Minderjährigen ja immer mitverantwortlich sind, was diese machen, und dafür sorge tragen müssen, was für Apps und Inhalte sie nutzen. Manche Apps darf man eben aus Jugendschutzgründen erst ab einem bestimmten Alter benutzen. Und selbst wenn die Kinder das Alter schon haben, können die Eltern Ihnen Apps bis zum 18. Lebensjahr untersagen.

Mein Patenkind ist zum Beispiel 17. WhatsApp darf er nutzen seitdem er 16 ist, Facebook, seitdem er 17 ist und er hat aber nur eine auskopplung von meinem Vertrag, weil ich dann manche Sachen für ihn sperren kann, solange er noch nicht volljährig ist. Mittlerweile kontrolliere ich nur noch mit wem er schreibt, aber nicht was und welche Apps und Internetseiten er nutzt.

Die 19 Euro, die mich das jeden Monat extra kostet, wird von seinem Taschengeld abgezogen.

Das ist nicht erlaubt

Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Privatsphäre, egal welchen Alters. Das ist ein Persönlichkeitsrecht und bereits im Art. 2. Abs. 1 im Grundgesetz verankert. Damit lautet die Antwort klar NEIN, die Eltern dürfen es nicht durchsuchen

ABER:
dem gegenüber steht die Verantwortung der Eltern. Das was im Internet kursiert ist oft nicht für Kinderaugen geeignet. Daher ist es sinnvoll, wenn die Eltern die Kinder beim Gebrauch von digitalen Geräten begleitet. Das muss und kann aber nur in Absprache mit dem Kind gehen.
Wenn ich das mit dem Kind noch nicht absprechen kann, ist das Kind eindeutig zu jung für so ein Gerät.
Es müssen Regeln aufgestellt werden, dass die Eltern gemeinsam mit dem Kind unregelmäßig kontrollieren. Aber immer mit gegenseitigem Respekt und Vertrauen.

Quotenbanane  23.02.2020, 23:27

Richtig.

ratatoesk  23.02.2020, 23:33

Eben nicht klar NEIN ,sondern,klar JA,denn das GG,sogar die UN-Kinderrechtskonvention,sagt eindeutig aus,das Eltern im Verdachtsfall,alles dürfen,ja sogar dazu verpflichtet sind.

Alles unter ABER,stimmt trotzdem.

Esskah  23.02.2020, 23:42
@ratatoesk

Aha, dann zeige mir doch mal dem Artikel im GG.

Du sprichst zudem von einem Verdachtsfall, davon ist in der Frage aber nichts zu lesen. Dort geht es offenbar um Willkür

Abgesehen davon braucht es keine Gesetze sondern gesundem Verstand

ratatoesk  23.02.2020, 23:46
@Esskah

Mal abgesehen davon,dasdas GG für Volljährige,also Erwachsene gilt,ist es völlig irrelevant ,was Du oder der/die Minderjährige als Willkür,empfindet,denn Eltern unterliegen einer Aufsichtspflicht und was sie in diesem Rahmen, als Notwendig erachten,liegt bei ihnen.

Abgesehen davon braucht es keine Gesetze sondern gesundem Verstand

Aus diesem Grund schrieb ich,das alles unter Deinem ABER richtig wäre

Esskah  24.02.2020, 08:24
@ratatoesk
Mal abgesehen davon,dasdas GG für Volljährige,also Erwachsene gilt

aha, dann machen wir mal ein Beispiel für Deine Aussage:

Art 1 (1) GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Nach Deiner Aussage sind Kinder also keine Menschen, denn für sie gilt das GG ja nicht. Nachdem es aber für Menschen gilt, können Kinder folglich keine Menschen sein.

Art 2 (1) GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Kinder dürfen ihre Persönlichkeit also nicht entfalten, für sie gilt das GG ja nicht.

Art 2 (2) GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Weil auch das für Kinder nicht gil, darf man sie verletzen und ihrer Freiheit berauben.

Das glaubst Du also wirklich?

Aus diesem Grund schrieb ich,das alles unter Deinem ABER richtig wäre

mir ging es lediglich darum, dass Du in Abrede stellst, was ich davor geschrieben habe.

ratatoesk  25.02.2020, 00:19
@Esskah

Du kannst noch so auf dem Grundgesetz herumreiten,Kinder sind sicher auch Menschen,aber Sie stehen unter der Obhutspflicht der Eltern und der staatlichen Gewalten.Damit sind ihre Rechte eingeschränkt und genau aus diesem Grund ,gibt es zB. extra das Bundeskinderschutzgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention.

Aber überall steht drin,das die Eltern oder staatliche Gewalten,wie zB. Schule,im Fall einer Gefahr oder nur des Verdachtes,dazu verpflichtet sind,über das GG hinaus,zu handeln. Das nennt man nebenbei Erziehung.

Esskah  25.02.2020, 09:49
@ratatoesk

mir geht es ausschließlich um Deinen Satz, dass das GG nur für Volljährige gelte und das kann ich so nicht stehen lassen.

Völlig losgelöst davon sind wir beide uns einig. Auch lässt sich die Situation nicht alleine über das GG erklären. Es gäbe noch zig Bestimmungen die man ebenfalls heranziehen könnte, wenn man es rechtlich aufdröseln mag. Aber auch hier sind wir gleicher Meinung: gesunder Menschenverstand benötigt keine Gesetze.

ratatoesk  25.02.2020, 12:50
@Esskah

Gut,diese meine Aussage,stimmt ohne das Gesamtbild so nicht,denn es trifft auch die Erwachsenen,deren Rechte nach dem GG,durch andere Gesetze,ausgehebelt werden und ich nehme sie hiermit zurück.

Esskah  25.02.2020, 14:05
@ratatoesk

Es wird ja immer schlimmer! Diese Aussage stimmt erst recht nicht, dann das GG steht über allen. Kein Gesetz kann die durch das GG gegebenen Rechte “aushebeln“. Da hätte das Bundesverfassungsgericht etwas dagegen.

ratatoesk  25.02.2020, 14:08
@Esskah

Vergiss es einfach und träum weiter.

GG Art 5 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das ist kein Problem

Mal das Vertrauen ect. ,was ,nebenbei,auch zur Erziehung dazugehört,man dem Kind entgegenbringen sollte,ist es natürlich den Eltern erlaubt,ja sogar,im Rahmen der Aufsichtspflicht, gesetzlich verankert,die Kontakte der Kinder zu prüfen und sichzustellen,das keine Gefahr droht.

Wie und in welchem Umfang,ist dort Elternsache,wmit diese immer die ..Bösen,, sind.

Richtige Privatsphäre,gibt es erst ab Volljährigkeit!

Nunja,eigentlich auch dort,nicht mehr vollständig.

https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/mein-recht-auf-privatsphaere

Es sind seine Eltern, sie dürfen alles machen ( außer schlagen ), außer er ist 18

Woher ich das weiß:Hobby
Das ist nicht erlaubt

Nein, den auch der Inhalt des Handys wie z.B SMS oder andere Nachrichten fallen unter das Briefgeheimnis und das müssen auch Eltern einhalten