Razzia in der Schule! Dürfen die das?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie haben das ja wahrscheinlich nicht ohne Verdacht gemacht! Wahrscheinlich hatten die einen Verdacht und der hat sich ja auch bestätigt! und dann dürfen sie das natürlich auch! Die Polizei braucht für eine Razzia lediglich eine Erlaubnis, das Gebäude zu durchsuchen und der Direktor wird wohl zugestimmt haben!

Naja, ein paar Lehrer wissen von den Drogengeschäften einiger Mitschüler von mir, ich denke, das war der Grund. Aber warum durchsuchen sie dann alle?

@Spooo

Vielleicht um herauszufinden, ob auch noch andere irgendwelche Geschäfte machen, resp. von denen was kaufen oder so ähnlich! Man kann ja nie wissen, ob nicht vielleicht noch einer - der vielleicht auch eher unauffällig ist - was mit Drogen zu tun hat und deshalb durchsuchen sie dann einfach alle, um auch sicher zu gehen!

Vielleicht auch, damit sonst niemand sagen kann, dass auch andere was dabei hatten, aber dass die nicht durchsucht wurden und es wäre daher unfair oder irgendwas!

@Spooo

Vielleicht um herauszufinden, ob auch noch andere irgendwelche Geschäfte machen, resp. von denen was kaufen oder so ähnlich! Man kann ja nie wissen, ob nicht vielleicht noch einer - der vielleicht auch eher unauffällig ist - was mit Drogen zu tun hat und deshalb durchsuchen sie dann einfach alle, um auch sicher zu gehen!

Vielleicht auch, damit sonst niemand sagen kann, dass auch andere was dabei hatten, aber dass die nicht durchsucht wurden und es wäre daher unfair oder irgendwas!

ja, sie dürfen die auf öffentlichen plätzen durchsuchen, weil sie dann stichproben nehmen oder so. polizei hält dich ja auch manchmal "zum spass" an,obwohl du nichts falsch gemacht hast, nur um zu prüfen ob alles an deinemauto in ordnung ist. weil die schule ja öffentlich ist, und sie nicht zu dir nachhause spaziert sind, dürfen sie das. soweit ich weiss.

Natürlich dürfen Polizisten das! Wer sonst soll denn das Recht der Durchsuchung in solchen Fällen haben(sie haben sicher vorehr den Schulleiter um Zustimmung gebeten)? Und wie kommst Du darauf, dass kein Verdacht bestand? Hätte es keinen Verdacht gegeben, wäre die Polizei doch gar nicht gekommen!

Eine Durchsuchung ohne Anfangsverdacht ist illegal! Allerdings hätte sich offenkundig ein Verdacht bestätigt, also ist damit die Legalität hergestellt. So funktioniert der Rechtsstaat...

Welcher Verdacht? Der Besitz von Feuerzeugen, Zigaretten oder leeren Schnapsflaschen ist nicht illegal.

@TomRichter

Naja, es käme auf das Alter der "Verdächtigen" an und ob tatsächlich Drogendelikte vermutet wurden. Wenn man keine Drogen findet, nimmt man halt den Kleinkram mit. Selbst wenn er nur gegen die Schulordnung und nicht gegen Gesetze verstößt. Wie gesagt, so funktioniert Rechtsstaat...

neın nıcht ohne verdacht das dürfen sıe verdammt nochmal nıcht das ıst so als ob du jemanden auf der strasse durchsuchst und ıhn dann das leben versaust obwohl es auch seın koennte das er garnıx dabeı hat