dm diebstahl...was wird passieren?!

4 Antworten

Wenn sie dich nicht inflagrantie erwischt haben, ist es sehr unwahrscheinlich das jetzt noch was kommt. Aber wenn, gibt es eine Anzeige samt Strafe und Hausverbot bei DM

Zunächst einmal der allgemeine Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt bla, bla, bla

Also, zunächst einmal, das was deine Freundin gemacht hat, ist Diebstahl, strafbar gemäß § 242 StGB und somit strafbar.

Nun zu den Kameras: Wenn die Mitarbeiter auf die Kameras gucken und entdecken, dass deine Freundin etwas eingesteckt hat, wird das Band zur Polizei gehen und der Markt wird Strafanzeige erstatten.

Es ist hierbei völlig egal, ob die Filialleiterin deine oder ihre Mutter kennt. Sie ist von der Geschäftsführung des Marktes dazu angehalten, jeden Diebstahl zu melden.

Nun aber zu dem, was dich/ deine Freundin erwarten könnte:

Sie wird wegen Diebstahls vorgeladen und vernommen, natürlich braucht sie dabei nichts zu sagen, aber die Kameraaufnahmen würden Bände sprechen. Sie wird dann ein Strafverfahren wegen Diebstahls bekommen und wird je nach Menge der entwendeten Sachen und ob sie bereits vorher in Erscheinung getreten ist, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe (eher ungewöhnlich) oder einer Geldstrafe bekommen. Sollte das das erste mal sein, dass sie "erwischt" wird, kann, ich betone KANN, der Staatsanwalt das Verfahren auch einstellen.

Gegen dich könnte, KÖNNTE, wegen Beihilfe oder Strafvereitelung ermittelt werden. Beides ist aber recht unwahrscheinlich, da es nur eine Strafvereitelung wäre, wenn du sie gedeckt hättest, da die Verkäuferin aber nicht in ihre Tasche schauen wollte, sollte das vom Tisch sein. Bleibt noch die Sache mit der Beihilfe und die Frage ist: Wusstest du davon oder nicht? Du hast der Straftat auf jeden Fall nicht entgegengewirkt, aber du hast auch nicht aktiv geholfen. Am Ende ist das Auslegungssache der Staatsanwaltschaft, sollte es zu einem Verfahren kommen. Du kannst aber, solltest du befragt werden, sagen, dass du dazu keine Angaben machen müsstest (vgl. § 52 StPO). Darin steht, dass du dich nicht, ich meine NIEMALS!, selbst einer Straftat bezichtigen musst! Also, ich hoffe mal das beste für dich und dass deine Freundin, unabhängig davon, ob es "auffliegt" oder nicht, ihre Lektion gelernt hat.

Nein, aus der Sache wird wohl leider nichts mehr resultieren. Da habt ihr bedauerlicherweise mehr Schwein als Verstand gehabt.

Du hättest deine Freundin davon abhalten sollen!