Diskriminierendes Hausverbot gegen alle Schüler sowas kann doch nicht legal sein oder doch?

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Hallo derbraveben

Ist meiner Meinung nach auch nicht legal. Allen Schülern einer oder aller Schulen wegen dem Fehlverhalten einiger pauschal Hausverbot zu geben ist klaren Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz:

https://dejure.org/gesetze/AGG/1.html

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

https://dejure.org/gesetze/AGG/2.html

Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Selbstverständlich steht es dem Penny Markt frei den entsprechenden Unruhestiftern selbst Hausverbot zu geben.

Sollte der Penny Markt nicht freiwillig damit aufhören müsste erst jemand den Rechtsweg gehen um dieses Hausverbot aus der Welt zu schaffen.

Gerade das könnte als Schüler durchaus schwierig werden zumal der naheliegendste Weg damit zur Presse zu gehen hier ja offenbar schon erfolgt ist.

Die Absprache mit der Schule ändert rechtlich auch nichts daran, die Schule kann ihren Schülern aber verbieten während der Schulzeit das Schulgelände zu verlassen und dies auch entsprechend kontrollieren.

LG

Darkmalvet

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Welche Rasse ist "Schüler"?

Welche ethnische Herkunft ist "Schüler"?

Welches Geschlecht ist "Schüler"?

Welche Religion ist "Schüler"?

Welche Weltanschauung ist "Schüler"?

Welche Behinderung ist "Schüler"?

Welches Alter ist "Schüler"?

Welche sexuelle Identität ist "Schüler"?

@verreisterNutzer

Du vergisst die Schulpflicht, welche Kinder und Jugendliche für 9-13 Jahre dazu zwingt Schüler zu sein.

Somit beinhaltet eine Schülerdiskriminierung zwangsweise auch eine Altersdiskriminierung, auch wenn sie darüber hinaus theoretisch noch ein paar ältere Schüler trifft.

Zudem dürfte die praktische Umsetzung auf eine Altersdiskriminierung hinauslaufen, da es nunmal keinem Ausweis gibt, der zeigt, dass jemand nicht Schüler ist.

@Darkmalvet, UserMod Light
Du vergisst die Schulpflicht, welche Kinder und Jugendliche für 9-13 Jahre dazu zwingt Schüler zu sein.
Somit beinhaltet eine Schülerdiskriminierung zwangsweise auch eine Altersdiskriminierung auch wenn sie darüber hinaus vielleicht noch ein paar ältere Schüler trifft.

Nö. Das ist keine Altersdiskriminierung, schließlich kann man auch mit 20 noch Schüler sein.

Diskriminierung könnte man allenfalls unterstellen, wenn sie für "Schulpflichtige" aber nicht für "Schüler" im Allgemeinen ausgesprochen worden wäre.

Davon mal abgesehen, was haben denn minderjährige (zumal während der Schulzeit) außerhalb des Schulgeländes verloren?
Sich dort aufzuhalten müsste ihnen seitens der Schule ohnehin streng verboten sein, weil die Erlaubnis ein Verletzen der Aufsichtspflicht der Schule gegenüber den Kindern und Jugendlichen darstellen würde und somit justiziabel wäre, sollte es zu irgendelchen Zwischenfällen kommen.

Insofern kann man davon ausgehen, dass die Schüler sich da nicht befugt aufgehalten und sich um das tun zu können den Auflagen der Schulpflicht entzogen haben. Würden sie sich an dieselben gehalten haben, könnten sie dort überhaupt nicht sein.

@verreisterNutzer

Die Altersdiskriminierung entsteht dadurch, dass fast alle Menschen in einem gewissen Alter Schüler sind.

Somit betrifft eine Diskriminierung gegen Schüler eine ganze Altersgruppe als Teilmenge und zudem sind die wenigsten Schüler volljährig dast zählt also nicht.

Zudem möchte ich dich daran erinnern, dass du unter deiner Antwort genauso argumentiert hast wie ich hier:

https://www.gutefrage.net/frage/diskriminierendes-hausverbot-gegen-alle-schueler-sowas-kann-doch-nicht-legal-sein-oder-doch#comment-227341867

Auf mein Argument mit der praktischen Umsetzung bist du überhaupt nicht eingegangen.

Es dürfte relativ einfach sein dem Penny Markt zu beweisen, dass jugendliches Alter als Erkennungsmerkmal für Schüler benutzt wird indem man einen 20 Jährigen Schüler rein schickt.

Ich gehe davon aus, dass der entweder überhaupt nicht mit dem Hausverbot konfrontiert wird oder problemlos sagen kann, dass er bereits mit der Schule fertig ist.

Die Schulzeit anzuführen ist natürlich auch Quatsch, da viele Schüler lange vor 15.30 Uhr Schulschluss haben gerade in den unteren Klassen.

@Darkmalvet, UserMod Light
Die Altersdiskriminierung entsteht dadurch, dass fast alle Menschen in einem gewissen Alter Schüler sind.

Ich möchte nochmal darauf zurückkommen, was ich an anderer Stelle schrieb:

Aus Gründen der bestehenden Aufsichtspflicht, kann es minderjährigen, der Schulpflicht unterliegenden Schülern ohnehin nicht gestattet sein, das Schulglände während der Schulzeit zu verlassen.

Das bedeutet, du versuchst hier eine Diskriminierung durch ein Aufenthaltsverbot zu konstruieren, dessen effektives Zustandekommen erstmal vorraussetzt, dass sich die Schüler, die angeblich diskriminiert werden systematisch über die Bestimmungen der Schulpflicht hinwegsetzen. Njet.

Im Großen und Ganzen ist ein solches Verbot nichts anderes, als eine Bestätigung des Verbots zum Aufenthalt innerhalb des Supermarkts, dass bereits durch das seitens der Schule bestehende Verbot zum Aufenthalt außerhalb des Schulegländes besteht.

Was die Schulzeit angeht, wird man heute den Ganztag in Rechnung stellen dürfen.

Und wenn du hier mit dem Alter der Schüler ankommst und dem Durchschnitt, ist dem zu entgegnen, dass der größte Teil der Öffnungszeiten des Supermarktes sich mit den Schulzeiten überschneiden dürfte.

In dem Sinne argumentierst du also inkonsequent. Entweder werden abweichende Mengen berücksichtigt, dann gibt es die Gruppe der Schüler als homogene Altersgruppe nicht oder aber, das wird auch bei den Zeiten in Rechnung gestellt.

Es dürfte relativ einfach sein dem Penny Markt zu beweisen, dass jugendliches Alter als Erkennungsmerkmal für Schüler benutzt wird indem man einen 20 Jährigen Schüler rein schickt.

Könnte man natülich tun.

"Ich denke mal" ist aber kein Beweis, sondern nur eine Vermutung und so lange das nicht bewiesen ist, ist da auch keine Diskriminierung festgestellt, gegen die man vorgehen könnte.

@verreisterNutzer
In dem Sinne argumentierst du also inkonsequent. Entweder werden abweichende Mengen berücksichtigt, dann gibt es die Gruppe der Schüler als homogene Altersgruppe nicht oder aber, das wird auch bei den Zeiten in Rechnung gestellt.

Ich argumentiere nicht inkonsistent sonder auf Basis einer Teilmengenbeziehung, die übrigens durch ein Gesetz herbeigeführt wird.

Der Gesetzgeber selbst dafür gesorgt, dass eine gewisse Altersgruppe Schüler sein muss also muss der Gesetzgeber auch dafür sorgen, dass über die Diskriminierung von Schülern keine implizite Altersdiskriminierung entstehen kann.

Da führt kein Weg dran vorbei ansonsten würde das bedeuten, dass jeder fröhlich weiter diskriminieren kann indem er einfach eine Gruppe definiert, die noch ein paar weitere Menschen als Kollateralschaden zusätzlich trifft.

Deine Argumentation über die Schulzeit ist unsinnig, da für die Kontrolle des Aufenthaltsorts nur die Schule verantwortlich ist.

Zudem sind bis zur 7. Klasse 6 Stunden oder weniger der Normalfall es werden hier also vor allem Schüler getroffen, die auf dem Heimweg mal eben etwas mitbringen möchten.

"Ich denke mal" ist aber kein Beweis, sondern nur eine Vermutung und so lange das nicht bewiesen ist, ist da auch keine Diskriminierung festgestellt, gegen die man vorgehen könnte.

Es gibt kein anderes Erkennungsmerkmal außer dem Alter, welches für so einen Zweck praktisch funktionieren kann oder gehst du davon aus da gilt "Zeige deinen Schülerausweis um rauszufliegen".

Nein, das ist ganz eindeutig kein Verstoß gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz.

Die Diskriminierung von Schülern ist rechtlich völlig legal.

@Menuett

Das Alter ist ganz klar als Punkt im allgemeinen Gleichstellungsgesetz aufgeführt und über die Schulpflicht gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen Schüler und Alter.

Mehr noch Kinder und Jugendliche sind sogar zeitweise gesetzlich dazu verpflichtet Schüler sein zu müssen.

Will mit ein paar Freunden nach dem nächsten Friday for Future einen Sitzstreit machen

Natürlich ist das Legal.

Hausverbote auszusprechen unterliegt grundsätzlich dem Hausrecht des Innhabers eines Geschäfts. Dazu kommt, dass Schüler während der Schulzeit ohnehin das Schulgelände nicht verlassen dürfen, jedenfalls wenn die Schule nicht ganz banane ist, denn wenn sie es ihnen erlauben würde, es sei denn in Begleitung eines Lehrers würde sie systematisch ihre Aufsichtspflicht verletzen, so lange es sich bei den Schülern nicht um Erwachsene handelt.

Insofern, dürften die, mindestens während der Schulzeit den Supermarkt eigentlich ohnehin nicht betreten, denn dazu müssten sie das Schulgelände verlassen.

Insofern ist das mindestens für während der Schulzeit keine Diskriminierung aus der Schülern ein ungebührlicher Schaden entstehen würde.

Was den Rest angeht, hat man das ja nicht ohne Grund ausgesprochen, sondern weil es wohl zu einigen unschönen Zwischenfällen gekommen ist. Grundsätzlich halte ich es auch nicht für unangebracht, wenn ein Supermarkt für Schüler sperrt, weil die Kapazitäten die in den Pausenzeiten dann kommenden Massen überhaut anständig abzufertigen.

Werden da Mitarbeiter beleidigt oder angegangen oder einfach der Betrieb aufgehalten, weil die Schüler meinen in Gruppen da rein gehen und mit 10 Mann an der Kasse stehen zu müssen um 2 Tüten Chips zu kaufen und dergleichen, womit sie den Betrieb behindern, kann ich verstehen, wenn man das mindestens für diese Zeiten sperrt.

Wie kann das erlaubt sein wo die Läden bestraft wurden die Flüchtlingen Hausverbot gegeben haben?

@derbraveben

Ist ganz einfach:

Bei Flüchtlingen kann man unterstellen, dass die ethnische Herkunft von außerhalb Deutschlands Grund für den Ausschluss ist und das wäre Rassismus. Das kann man bei Schülern schwerlich unterstellen.

@verreisterNutzer

Eigentlich habe ich unter meiner Antwort genauso argumentiert wie du und trotzdem hast du mein Argument nicht akzeptiert.

Genauso wie du behauptest, dass nicht jeder Schüler minderjährig sein muss könnte man auch argumentieren, dass nicht jeder Flüchtling eine fremde ethnische Herkunft haben muss.

Die Diskriminierung zielt aber natürlich darauf ab, dass ein Flüchtling in der Praxis sehr oft eine fremde ethnische Herkunft und genauso ist es eben bei Schülern mit dem Alter.

@Darkmalvet, UserMod Light
Genauso wie du behauptest, dass nicht jeder Schüler minderjährig sein muss könnte man auch argumentieren, dass nicht jeder Flüchtling eine fremde ethnische Herkunft haben muss.

Eben doch.

Wäre er kein Fremder sondern Deutscher, würde er ja nicht in dem Sinn unter "Flüchtling", bzw. "Asylbewerber" etc. fallen, sondern hätte qua seiner deutschen Staatsbürgerschaft ein verbrieftes Recht sich hier aufzuhalten und zu arbeiten und würde demnach einfach nur seinen Wohnsitz (wieder) ins Inland verlegen.

Dann wäre er Migrant aber kein Flüchtling.

@verreisterNutzer

Gegenbeispiel: Ein Enkel einer Auswandererfamilie muss nicht zwingend ein Anrecht auf die Deutsche Staatsbürgerschaft haben, wenn seine Eltern bzw Großeltern ihre schon aufgegeben hatten bevor das Kind geboren wurde.

So jemand wäre ethnischer Deutscher und könnte durchaus nach Deutschland fliehen.

Bei Russlanddeutschen wäre das z.b. der Fall gewesen wenn damals keine Sonderregelungen getroffen worden wären.

@Darkmalvet, UserMod Light
So jemand wäre ethnischer Deutscher und könnte durchaus nach Deutschland fliehen.

Nö. So jemand wäre zum Teil ethnischer Deutscher und zum anderen Teil ethnisch irgendwas anderes, je nach dem, wer da das andere Elternteil war und wo und wie aufgewachsen und sozialisiert.

Wenn wir mal in Rechnung stellen, dass Ethnie nicht allein ein rekurs auf biologische Abstammung ist und die Großeltern oder Eltern im Ausland so weit integrationswillig waren, dass sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben bereit waren, liegt die vermutung nahe, dass die Person ethnisch dann doch eher dem entsprechenden Ausland zuzurechnen ist.

Mindestens aber wäre die teilweise nicht deutsche Abstammung und ggf. Sozialisation für Rassisten ein Aufhänger, diese person als "Fremd" aufzufassen und entsprechend in Diskriminierungen mit einzubeziehen.

Im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz werden "Schüler" nicht behandelt oder auch nur erwähnt.

Deswegen ist es völlig in Ordnung.

Das Alter ist ganz klar als Punkt im allgemeinen Gleichstellungsgesetz aufgeführt und über die Schulpflicht gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen Schüler und Alter.

Mehr noch Kinder und Jugendliche sind sogar zeitweise gesetzlich dazu verpflichtet Schüler sein zu müssen, womit die Altersdiskriminierung noch deutlicher wird.

Zudem dürfte die praktische Umsetzung auf eine Altersdiskriminierung hinauslaufen, da es nun einmal keinem Ausweis gibt, der zeigt, dass jemand nicht Schüler ist.

@Darkmalvet, UserMod Light

Die werden ja nicht aufgrund ihres Altern nicht eingelassen.

Es gibt auch erwachsene Schüler. Von daher völlig in Ordnung.

@Darkmalvet, UserMod Light
Das Alter ist ganz klar als Punkt im allgemeinen Gleichstellungsgesetz aufgeführt und über die Schulpflicht gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen Schüler und Alter.

Möchtest du mir diesen direkten Zusammenhang bitte mal erläutern?
Wenn jemand mit 30 auf die Idee kommt auf dem 2. Bildungsweg sein Abitur nachzumachen, ist er auch Schüler.

Diskriminierung ist etwas übertrieben aber diese Regelung ist wirklich absolut schwachsinnig.

Die die das mit Flüchtlingen gemacht haben wurden hart bestraft mir reicht es schon wenn Penny damit aufhört und sich entschuldigt

@derbraveben

An sich sollten die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden! Ich wünschte mir eine Freiheitsstrafe!

@derbraveben

Es ist zwar Schwachsinn aber die müssen sich für nichts entschuldigen, ihnen obliegt das Hausrecht daher dürfen sie es ablehnen jemanden zu bedienen und das ohne Angabe von Gründen.

@MarcusTangens

Dir ist schon klar, dass die Schüler dies selbst zu verantworten haben oder schreibst Du irgendwas, obwohl Dir das Insiderwissen fehlt?

@Ghoul7

Warum wurden die Läden die das bei Flüchtlingen gemacht haben dann bestraft scheinbar doch kein Hausrecht?

@schwarzwaldkarl

Es sind doch nicht alle Schüler Assis nur weil ein paar Mist bauen so argumentiert die Afd über Ausländer

@derbraveben

"Naziargumente"

warum musst Du jetzt so einen geistigen Müll schreiben?

@schwarzwaldkarl

Ich werde hier diskriminiert nur weil ich ein Schüler bin und andere Schüler sich Assi verhalten haben

@derbraveben

habe übrigens einen anderen Bericht gelesen, bei dem es auch kosenlos geht und daraus geht es hervor, dass die Maßnahme Erfolg hatte... Es geht dort jetzt wesentlich gesitteter zu...

@schwarzwaldkarl

Erfolg macht Diskriminierung doch nicht richtiger

@derbraveben

Im übrigen gibt es zwischen dem Flüchtlingsthema und den Schülern einen gravierenden Unterschied. Der Supermarkt hatte damals lediglich eine Vermutung das Flüchtlinge etwas getan haben sollen und sie deshalb keinen Zutritt mehr haben sollten. Die Schüler haben sich nachweisen absolut fehlerhaft verhalten und man kann Menschen nur vor den Kopf schauen. Es ist aber mehr als lächerlich sich darüber aufzuregen das die Schüler Hausverbot haben bis 15:30 Uhr! Wäre es ein dauerhaftes Hausverbot könnte ich es ja noch verstehen, aber so!

@derbraveben

Du wohnst doch in einem anderen Stadtteil und wirst aus dem Grund doch überhaupt nicht diskriminiert...;-)

@derbraveben

Nein. Eine Diskriminierung wegen der Rasse ist in Deutschland verboten.

Eine Diskriminierung, weil man Schüler ist, ist völlig legal.

Laut Bericht geht es um die Schüler einer Gesamtschule die sich dem entsprechend Schlecht benommen haben, das Hausverbot fand in Absprache mit der Schule statt und ist ja auch Zeitlich begrenzt.

Wenn ich als Inhaber alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpfte habe und es zu keiner Besserung führt würde ich auch so durchgreifen. Es wurden Beschimpfungen und Handgreiflichkeiten gemeldet das ist schon schwerwiegend.

Die haben den Jungen vom Gymnasium auch rausgeworfen nur weil er ein Schüler ist