Kann ich LEG wegen der Extrem schimmelbefall in 5 räumlichkeiten Anzeigen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Als Mieter hast du natürlich das Recht auf die Mangelbeseitigung. In diesem Fall ist es ein schwerer Mangel der auch zur Mietkürzung berechtigt. In welchem Maße ist in dem Falle mit Anwälten abzusprechen. An deiner Stelle würde ich mich nach iener neuen Wohnung umschauen und im Notfall von dem Sonderkündigungsrecht (Unzulässige Wohnbedingungen, gesundheitsgefährdende Wohnräume) gebrauch machen. Zudem darf der Vermieter ohne ein Gutachten keine Aussage über die Ursache treffen solange er keine Fachliche Ausbildung hat.

Auf Grund meiner Kenntnisse in dem Bereich der Gebäudetechnik würde ich auf Baumängel tippen (ich hab da eben was von einem denkmalgeschütztem Gebäude gelesen) wodurch Wasser in der Wand auskondensiert und dadurch Schimmel entsteht. Es ist vom Mieter zu erwarten, dass dieser die Wohnung ein mal am Tag für 10 Minuten lüftet. Das sollte für eine Wohnung ausreichen. Wenn du 3 mal am Tag lüftest kann der Schimmelbefall nur durch kondensiertes Wasser in der Wand oder Schadstoffe in der Wand ausgelöst werden (zumal wenn weitere Wohnungen betroffen sind).

Also: Mit dem Vermieter sprechen, Mietkürzungen erwähnen (drohen ist so ein hässliches Wort) und mit einem Anwalt über das weitere Vorgehen sprechen. Zudem solltest du deinen Vermieter auf evtl. vorhandene Baumängel hinweisen die er zu beheben hat. Dafür darf er deine Kaution nicht verwenden! da du nicht der Verursacher bist solange dies nicht durch Gutachter einwandfrei belegt wurde.

Sollte er ein Gutachten veranlassen, so solltest auch du in Absprache mit einem Anwalt einen Gutachter / Sachverständigen einschalten.

Tip: Wohnungssuche + Umzug solange möglich und finanzierbar.

Was MidnightDance hier schreibt ist uneingeschränkt richtig. Also verzichte ich auf Detail´s i.d.S. Aber hilflos seid Ihr nicht. Ich würde hier ein Mietminderungs-Verfahren in Bewegung setzen und mit Frist zur Beseitigung der "Schäden" und nach Ablauf der Frist die Mietenzahlung ab übernächsten Monat einstellen. Dann werden die schnell wach. Der zu erwartenden Kündigung ist sofort zu widersprechen.Allerdings würde die Sache nicht ohne Anwalt oder sonstige qualifizierte Hilfe gehen. Um die Angelegenheit zeitlich zu beschleunigen kann zu passender Situation "einstweilige Verfügungen" beantragen. Da hier, zwar nur angenommen, ein Streitwert von mehr als 10 000 € zusammen kommen wird, ist allerdings im 2. Rechtszug in jedem Falle Anwaltspflicht.

Nun muss allerdings abgewogen werden, ob man sich die Prozedur zumuten will und kann, oder klein bei gibt.

Die LEG ist für solche Dinge bundesweit bekannt.

Hier kann nur der Zusmamenschluss aller Mieter in einem solchen Gebäude und der Gang zu einem Anwalt oder Mieterverein, der alle gemeinsam vertritt was bringen.

Vor allem aber, wahrscheinlich, ich kenne die Zusammensetzung bei Euch nicht, bei uns waren es früher Minister im Land, sind meist Politiker mit im Aufsichtsrat oder im Verwaltungsrat. Da gilt es dann anzupacken.

Ladet gemeinsam die örtliche Presse ein, schildert die Zustände und schildert das Verhalten der LEG.

Fernsehen und Radio werden erst aufmerksam, wenn ein Artikel in Printmedien erschienen ist. Da wäre dann "Akte 2010" in Sat1 z.B. eine Adresse oder je nach Zusmamensetzzung der Gremien bei LEG auch ein Landessender.

Bei dem geschilderten Schimmelbefall könntest du fristlos kündigen. In der Begründung solltest du unbedingt die erhebliche Gesundheitsgefährdung hervorheben. Außerdem hast du hier die Möglichkeit der Mietminderung bis zu 100% (bei Schimmelbefall in allen Räumen) und bis zu 6 Monate rückwirkend, insofern die volle Miete bisher zunächst weiter gezahlt wurde. Ich gehe dabei davon aus, dass du den Mängel gemeldet und Abhilfefrist gesetzt hast. Nicht du bist in der Beweispflicht deines Nichtverschuldens, vielmehr liegt die Beweislast beim Vermieter, der dir beweisen müsste, dass du nicht korrekt geheizt und gelüftet hast und deshalb der Schimmelbefall auftrat. Du solltest also selbst kein Gutachten beauftragen, auch nicht klagen oder RA hinzuziehen. Erst wenn der Vermieter dein Vorgehen, wie o. vorgeschlagen, nicht akzeptiert, Mieterverein oder RA zur Wahrung deiner Rechte hinzuziehen.

Das Problem ist, ihr müsstet mit einem Heiz- und Lüftungsprotokoll beweisen, dass ihr regelmäßig gelüftet habt. Sonst müsst ihr auf eigenes Risiko einen Gutachter einschalten. Spektakuläre Fernseh-Sendungen nutzen euch nicht viel. Die könnten dann von morgens bis abends nichts anderes mehr bringen.