Diebstahl aus ungeschlossenem Kellerraum?

3 Antworten

Anzeigen solltest du das in jedem Fall, da aber der Raum nicht verschlossen war, zahlt keine Versicherung und die Aufklärung des Deliktes dürfte so gut wie ausgeschlossen sein, wenn sich nicht doch ein Augenzeuge meldet, der den Abtransport zufällig gesehen hat.

Natürlich musst du das anzeigen, ein offener Keller berechtigt niemanden, dort Sachen zu entwenden

Wen willst Du dafür verantwortlich machen? Gelegenheit macht Diebe.