Fahrrad Diebstahl eines freundes au meinem keller wer haftet?

7 Antworten

Hallo harryderaal,

wenn man jetzt ganz genau ist, was man sein sollte/muss, hat Dein Freund leider keine Möglichkeit seinen enstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.


Versichert wäre sein Fahrrad tatsächlich nur über seine eigene "zusätzliche" Fahrradversicherung, wie von Dir geschildert, die leider nicht besteht.


Das Fahhrad selbst ist immer automatisch in der Hausratversicherung mitversichert, sofern es nicht aus dem Haus/Keller (gehört zur Wohnung) bewegt wird.


Auch Deine Haftpflichtversicherung kann dafür nicht aufkommen.


Vorschlag: Dein Freund soll bitte bei seiner Versicherung anrufen und um eine Kulanzregelung bitten. Als Gegenleistung schließt er ab sofort eine Fahrradversicherung ein und erhöht eventuell die Versicherungssumme der Hausratversicherung, wenn es in dem Zusammenhang Sinn macht.


Alles andere wird sicherlich schlecht oder gar nicht funktionieren.


Ich hoffe hier etwas helfen zu können - auch wenn der Fall natürlich sehr ärgerlich ist.


P.S.: Macht in jedem Fall eine polizeiliche Anzeige - vielleicht habt ihr Glück und es wird wiedergefunden Viel Glück!!!

Die Haftpflicht käme nicht in Betracht. Die Haftungsfrage lt. BGB steht dem entgegen. Denn welche Schuld trifft Dich? keine. Wenn es ein Einbruch in den Kellerraum war, ist es versichert. Es ist auch versichert, wenn es ein einfacher Diebstahl aus dem Keller war, dann aber muß das Rad verschlossen gewesen sein und Du mußt Raddiebstahl in der Hausrat extra versichert haben. Auch der zeitliche Zusammenhang spielt dabei dann eine Rolle. Fremdes Eigentum ist übrigens in jeder Hausrat mitversichert. Würde ich dafür meinen eigenen Vertrag nutzen wollen, obwohl ich nicht in der Haftung stehe?

Die Hausratsversicherung?? Die deckt den Hausrat in zum abgeschlossenen Wohnraum gehörigen Räumen. Wie wurde das Fahrrad denn gelagert?? Für Fahrlässigkeit bzw. Selbstverschulden zahlt keine Versicherung. In einem Haus mit mehreren Parteien kann man seine Kellerzelle im Grunde ja abschließen und dann würde die HV wieder greifen - wenn der Nachweis einer polizeilichen Anzeige wg. Diebstahl / Einbruchdiebstahl vorhanden ist. Und wenn man weiß das ein Keller "für jeden offen" ist, lagert man im Normalfall dort nichts von Wert, oder?

fahrlässige handlungen sind ganz normal abgesichert, gute versicherer zahlen sogar voll bei grober fahrlässigkeit erst bei vorsätzlichen handlungen ist es vorbei. lg malli

Wenn du es in deine Obhut nimmst bist du dafür haftbar. Das Teil gehört aber deinem Freund, und die Hausratversicherung gilt soweit ich weiß nur für eigenes Zeug. Eine Haftpflicht hast du nicht? O M G O M G!!!!!!!

Die Haftpflicht würde dir da auch nicht helfen können. Du hattest das Rad in deiner Obhut, musstest also darauf achten, als ob es dein eigenes wäre. Wenn du in deiner Hausratversicherung den Einschluss fremden Eigentums hast, könnte die Hausratversicherung evtl leisten. Aber nur bei einem nachgewiesenen Einbruch in den Keller.