Fahrraddiebstahl: zahlt Hausratversicherung?

7 Antworten

..... nein, kein Diebstahl, der Keller war ja verschlossen.

Binde einfach ein Deinen Berater/Makler, denn der kennt den Vertrag und die Damen und Herren mit dem Geld.

Viel Glück und denke an die Anzeige.

Es kommt auf deine Police an die du abgeschlossen hast.

Bei mir gehört der Keller zur Wohnung und alles was aus diesem Keller entwendet wird (abgeschlossener Keller selbstverständlich) wird erstattet.

Wenn es kein allgemein zugänglicher Keller war, gilt der dir zugewiesene abschließbare Kellerraum als Versicherungsort.

Nur auf Dauer ausgelagerte Hausratsgegenstände wären zum Zeitwert versichert. Das trifft natürlich auf Fahrräder nicht zu.

Allerdings muss ein Einbruch polizeilich gemeldet werden. Dann bekommt ihr ein Aktenzeichen und müsste die Einstellung des Verfahrens abwarten. (Die Fahrräder könnten ja auch wieder gefunden werden)

Würde das unter "Diebstahl auf dem Versicherungsgrundstück" zählen. So wurde es in meinem Versicherungsschein beschrieben.

Nein, Fahrräder sind über die Hausrat nur in verschlossenen Räumen die zur Wohnung gehören versichert. Der eigene Kellerraum und die eigene Garage gehört dazu.

Wenn das Fahrrad außerdem auf dem Versicherungsgrundstück versichert werden muss, dann benötigst du den Baustein Fahrräder und einen Versicherungsschutz der 24 Stunden pro Tag gilt. Das Fahrrad müsste dann abgeschlossen sein.

Wenn Fahrraddiebstahl drin ist, liegt ein Versicherungsfall vor.

Beachte aber dass es für Fahrraddiebstahl i.d.R. eine Summengrenzung im Verhältnis zur Versicherungssume steht.