darf man im keller neben einer Ölheizung und einem raum mit Öltanks wohnen? die Hausbesitzerin will die keller räume als Wohnung vermieten ist das erlaubt ?

6 Antworten

Nach den Bauordnungen der Länder muss die Raumhöhe mindestemns 2,40 m betragen, eine ausreichende natürliche Belüftung (Fenster) möglich sein. Dazu kommt eine Sanitärinstallation, Frischwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Beheizbarkeit.

Das sind die Mindestvoraussetzungen. Sind diese gegeben, stünde der Vermietung zu Wohnzwecken m. E. nichts im Wege.

Wenn durch die Ölheizung enorme Wärmeausstrahlung entstehen sollte und die Umwälzpumpe geräuschintensiv ist, sähe ich allerdings wieder Bedenken.

Es kommt also auf die Gegebenheiten vor Ort an.

Im Keller dürfen gar keine Wohnungen sein, weil die Deckenhöhe nicht stimmt. Das muss sich zuerst das Bauamt anschauen, ob da überhaupt Möglichkeiten bestehen, dass hier Wohnungen entstehen. Brandschutzmauern, Lüftung und vieles mehr.

bwhoch2  27.08.2018, 14:34

Selten solchen Unsinn gelesen. Woher kennst Du die Verhältnisse bei dem/der FS?

Moppi15 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 14:35

und wo kann man das anzeigen und mit welcher Begründung?

Es gibt Häuser ohne Keller. Da steht der Öltank auch irgendwo im EG.

Die Anforderungen an einen Keller, der auch als Wohnraum dienen soll, liegen ganz woanders:

Raumhöhe: Wenn die Räume hoch genug sind, können sie auch Wohnzwecken dienen.

Fenstergröße (Belüftung, Licht): Normale kleine Kellerfenster reichen nicht aus, aber wenn die Fenster ähnlich groß sind, wie auch in Wohnräumen üblich und wenn sie vielleicht sogar oberirdisch liegen, ist das kein Problem.

Abwasser: Wie kann das Abwasser beseitigt werden. Wenn das gut geregelt ist, also z. B. direkt in den Kanal läuft oder mittels Hebeanlage ausreichend hoch gepumpt wird, ist auch das kein Problem.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Öltank kann auslaufen, deswegen muß er in einen Bau stehen, der sich Ölwanne nennt. Es besteht aber anders als bei Gas weder eine Geruchsbelästigung noch eine Explosionsgefahr.

Es spricht also erstmal nichts dagegen. Man wohnt ja auch drüber. Warum also nicht daneben.

Ob die Kellerräume allerdings überhaupt als Wohnraum geeignet sind steht auf einem anderen Blatt.

Was ich bislang gelesen habe, dem stimme ich überwiegend zu. Aber man sollte auch bedenken das im Ernstfall Fluchtwege vorhanden sein müssen. Um sicher zu gehen ob die Räume als Wohnraum genutzt werden können reicht eine Anfrage beim zuständigem Bauamt.