Hallo wollte wissen ob der Vermieter für das Licht in den Kellerräumen verantwortlich ist?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter ist zuständig, schon wegen Unfallgefahr.

Bei der Wohnungsübergabe entpuppen sich oft Mängel.

Bei der Wohnungsbesichtigung genau alles Besichtigen in Ruhe und wenn das nicht so ist, die Wohnung ablehnen, denn das ist ein Zeichen versteckter Mängel.

Nun den Vermieter nerven mit Reparieren der Kellerbeleuchtung.. Ein Hausmeister ist eigentlich dafür Verantwortlich.

Der Vermieter redet sich jetzt damit raus das der keller nicht im Mietvertrag steht. Im Übergabeprotokoll steht aber das mir Kellerschlüßel übergeben wurden. Auch steht an jeden Keller die dazugehörige Wohnungsnummer ( hier z.b. 5 OG mitte )

@youngdevil60

Quelle ; http://www.zuhause.de/mietrecht-keller-nutzung-rechte-und-pflichten-von-mietern/id\_77445434/index


Meist gehört zu einer gemieteten Wohnung auch ein Keller.
Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht. "Wer Wert auf einen
Keller legt, sollte dies vorher mit dem Vermieter vertraglich
vereinbaren", rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Andernfalls
müssen Mieter im Zweifel ohne den zusätzlichen Abstellraum auskommen.

Wenn im Mietvertrag kein Keller eingetragen ist, dann sei froh , das Du doch noch Mietfrei diesen Kellerteil nutzen darfst.

Das Übergabeprotokoll ist der Nachweis , das Du der Nutzer bist und bei Auszug verantwortlich bist , diesen wieder frei zu machen.

Nimm eine starke Taschenlampe mit, wenn Du den Keller betrittst.





@Silmoo

Wir vermieten bei uns schon lange keine Kellerräume mehr und die lieben Mieter kürzen bei der kleinsten Blähung somit auch nicht die Miete.

Oft gehören uns die Keller und Boden-Räume auch gar nicht.

Von wegen. Ginge es nur darum ´ne Glühbirne zu tauschen, dann wäre das Mietersache. Aber da in den Kellern offensichtlich gar kein Strom ankommt, ist das Vermietersache - eindeutig. Es sei denn du hast sämtliche Kabel durchgeschnitten.....

Fordere den Vermieter schriftlich mit datumsgenauer Fristsetzung dazu auf, Abhilfe zu schaffen. Weise darauf hin, dass du sonst die Miete kürzen wirst. In welcher Höhe kann ich dir leider nicht sagen, da sind andere User versierter.


Also, wenn denn ein Kellerraum mit Stromversorgung angemietet wurde, ist ein Vermieter bestimmt in der Pflicht. Schaue also einfach in die mietvertraglichen Vereinbarungen. Frage auch gerne die Nachbarn, wie es bei denen gehändelt wurde.

Wir schrauben/klippen bei Leerstand immer die entsprechende Sicherung, denn auch unsere Mieter greifen gerne zu etwas, was kostenfrei zu haben ist.

Wir kappen aber auch die Leitungen, wenn es keinen Kostenträger gibt für den verbrauchten Strom.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben haben die Mieter mit der BK-Abrechnung im Gegensatz zu früher (DDR) ja nur Kosten und Lasten für Beleuchtung zu wuppen und nicht den Strom fürs Heimwerken und die Truhe.

Viel Glück.


Für die Kellergänge ist der Vermieter zuständig. Wollen die Mieter in ihrem Keller Licht und SD haben, dürfen sie das mit Erlaubnis des V. auf ihre Kosten machen lassen. Die Leitung muss dann am jeweiligen Mieterzähler angeschlossen werden.

fakt ist, du hast den kellerraum mit dem kabel für die lampe und der steckdose gemietet. also darfst du auch davon ausgehen, dass diese funktioniren. der vermieter steht hier in der pflicht...

lg, Anna

Nein!

@albatros

das sehe ich aber ein wenig differenziert. wenn der vermieter die installation so angeboten hat, unabhänig davon ob er sie gemacht, in auftrag gegeben oder dem vormieter die erlaubnis erteilt hat...

hätte er zum einzug gesagt, dass die installation nicht funktioniert, oder wenigstesns, dass er nicht dafür garatieren kann, sähe es anders aus!

lg, Anna

.... von einem ausgelobten Kenner erwarte ich eigentlich eine richtige und fundierte Antwort.

Auch wir sind lernfähig und übernehmen natürlich als Vermieter nicht die Kosten und Lasten fürs Heimwerkeln und die Truhen!

@schleudermaxe

Auch wir sind lernfähig und übernehmen natürlich als Vermieter nicht die Kosten und Lasten fürs Heimwerkeln und die Truhen!

Wenn zu Zeitpunkt der Vermietung Installationen des Vormieters nicht entfernt wurden, hat der Nachmieter das nicht zu verantworten.

Auch wenn es die Rendite schmälert, hier muß der Vermieter nachbessern!