Deutschkurs für die Studenten von Steuer absetzen?

2 Antworten

Theoretisch sind das Werbungskosten. Diese würde ich in jedem Fall ansetzen.

Was mich aber 'praktisch' beim Lesen Ihrer Zeilen bewegt hat: Zahlen Sie überhaupt Einkommensteuer? - Oder anders gefragt: Hatten Sie im Kalenderjahr, in dem Sie die ganzen Ausgaben hatten überhaupt ein Einkommen, das der Besteuerung faktisch unterliegt? - Falls Sie gar keinen Arbeitslohn in dem "Kostenjahr" hatten, können Sie die Werbungskosten als 'Verlustvortrag' entsprechend vortragen und dann im ersten Jahr mit Einnahmen davon profitieren.

Sie müssten hierfür eine Einkommensteuererklärung machen und in der Anlage N Ihre ganzen Kosten (auch für Studium) ansetzen. - Das Finanzamt wird wahrscheinlich die Diskussion eröffnen und behaupten, Ihr Studium sei eine Erstausbildung; bestehen Sie darauf, dass Ihr Master-Studium eine Zweitausbildung ist. - Sollte sich das Finanzamt durchsetzen (dass Ihr Studium nur eine Erstausbildung sei), können Sie keine Werbungskosten ansetzen sondern nur Sonderausgaben. - Und Sonderausgaben sind zwar auch Ausgaben, aber nur für das Kalenderjahr; Sie sind nicht wie die Werbungskosten für ein späteres Jahr vortragsfähig und verpuffen daher ohne gewünschten Effekt für Sie.

Falls Sie im "Kostenjahr" aber gearbeitet haben (und Lohnsteuer abgeführt worden ist), würde ich an Ihrer Stelle die aufgezählten Kosten wiederrum als Sonderausgaben ansetzen. - Dann bekommen Sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) in Höhe von 1.000 EUR noch zusätzlich steuersenkend hinzugerechnet.

Sorry, die Materie ist leider im Detail schwieriger als man vorher denkt.

michael893 
Fragesteller
 28.07.2021, 23:41

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,

ja den Kurs habe ich im Jahr 2017 und 2018 besucht .

2017 und 2018 war ich Werkstudent und habe wienig Streuer bezahlt .Deswegen werde ich lieber die Kosten von 2019 und 2020 als Verlustvortrag absetzen lassen.Weil die Kosten etwa 3000 waren.

ProfessorOpa12  28.07.2021, 23:47
@michael893

Sorry, falls wir hier aneinander vorbeireden.

Den Kurs kann man natürlich nur in den Steuerjahren 2017 und 2018 ansetzen (abhängig vom Datum der Bezahlung der Kursgebühr).

Dies ist in Ihrem Fall dann aber wahrscheinlich wirkungslos, da Sie ja Werkstudent waren. Das heißt, Sie haben Geld verdient. Ihre Werbungskosten (Kursgebühren) werden auf Ihr Bruttogehalt angerechnet, da bleibt dann wahrscheinlich ein positiver Überschuss - also kein Verlust den man vortragen könnte ...

Nur wenn Sie im Jahr 2019 oder 2020 noch derartige Gebühren hatten (ohne Einnahmen, auf die ja gegengerechnet wird), dann machen Ihre Überlegungen zur Steuerersparnis hier noch Sinn. - Ansonsten, tut es mir leid, Ihnen hier keine schönere Auskunft geben zu können.

ProfessorOpa12  28.07.2021, 23:52
@ProfessorOpa12

Wenn Sie für die Jahre 2017 oder 2018 Lohnsteuer gezahlt haben, dann können Sie natürlich hier die Kursgebühren als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen; Sie erhalten dann einen Teil der abgeführten Lohnsteuer zurück. - Bis zum 31.12.2021 können Sie noch die Einkommensteuererklärungen für 2017 bis 2020 einreichen. (ab 01.01.2022 für 2018 bis 2021 usw.)

Das widerspricht sich mit meinem obigen Kommentar; ich hatte zu spät bemerkt, dass Sie davon sprachen, dass Sie Steuern gezahlt hatten.

Bei einem Ausländer sind Kosten eines Kurses zum Erlernen der deutschen Sprache keine Werbungskosten, da eine enge Verbindung zu den Lebenshaltungskosten, § 12 Nr. 1 EStG, besteht. Werbungskosten können daher nur vorliegen, wenn der Deutschkurs nicht allg. Sprachfähigkeiten vermitteln soll, sondern eine berufsspezifische Fachsprache.

Auf jeden Fall als Werbungskosten abziehbar sind Aufwendungen für einen Sprachkurs, der auf die besonderen beruflichen Bedürfnisse (kaufmännischer, technischer Wortschatz usw.) zugeschnitten ist.