Bescheinigung berufliche Notwendigkeit Sprachkurs

1 Antwort

Es ist richtig, dass Sprachkurse als Werbungskosten anzusetzen sind, sofern diese beruflich veranlasst sind. Dein Arbeitgeber müsste eigentlich nur schreiben, dass es für die Ausführung Deines Jobs notwendig ist, dass Du die englische Sprache verhandlungssicher beherrscht. Ein Musterschreiben konnte ich leider auch nicht finden, aber hier kannst Du sehen, welche Kosten Du als Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Sprachkurs absetzen kannst: http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/arbeitnehmer/1261-sprachkurse