C1 (LKW bis 7,5t) als Werbungskosten von Steuer absetzen?

3 Antworten

In diesem Fall ist der Führerschein zwingend notwendig um die Tätigkeit auszuüben.

Für einen Lkw-Führerschein wird grundsätzlich unterstellt, daß dieser beruflich veranlaßt ist.

Für die Klassen C und D gilt:

Falls schon eine (irgendeine andere) Berufsausbildung vorliegt, können die Kosten als berufliche Fortbildungskosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden (dann: Zweitausbildung).

In anderen Fällen als Sonderausgabe (max. 6.000 €).

Die nachfolgenden Erneuerungen des Führerscheins sind dann Werbungskosten.

Daß dies nur der begrenzte Lkw-Führerschein (bis 7,5t) ist, wirkt sich nicht schädlich aus - eine private Nutzung wird als unerheblich angesehen.

Definition Erstausbildung:

"Eine Erstausbildung ist eine „geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung“. „Vollzeit“ heißt hierbei eine Dauer von durchschnittlich mindestens 20 Stunden wöchentlich. Zum anderen muss die Ausbildung abgeschlossen werden. Ein Abschluss erfolgt in der Regel durch eine bestandene Abschlussprüfung. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, gilt die Ausbildung mit der tatsächlichen planmäßigen Beendigung als abgeschlossen. Keine erste Berufsausbildung sind beispielsweise Kurse zur Berufsorientierung oder -vorbereitung, Kurse zur Erlangung von Fahrerlaubnissen, Betriebspraktika, Anlerntätigkeiten oder die Grundausbildung bei der Bundeswehr."

Ein Hochschulabschluß ist ebenfalls eine Erstausbildung.

Ich habe diese Aussage dazu gefunden:

"Aufwendungen für den Erwerb des Lkw-Führerscheins sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn sie

  • Aufwendungen des Arbeitnehmers für eine erstmalige Berufsausbildung sind und
  • die Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet.

Ist dies zu verneinen, können die Aufwendungen bis zu 6.000 EUR jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden."

Sofern der Führerschein in deinem Fall unbedingt für deine Tätigkeit/Ausbildung erforderlich ist, dann kannst du ihn als Werbungskosten absetzen.

Andernfalls wohl auch als Sonderausgabe.

Muss man C1 alle 5 Jahre wiederhohlen? Wenn ja und sofern das auch für deine Arbeit nötig ist, lässt sich das als Weiterbildungskosten absetzen.

Ich bin kein Steuerberater, aber versuchen würde ich es.

Danke sehr. Brauch ich da ne Bestätigung von meinem Arbeitgeber? Weißt du da zufällig auch was? 😅

@Mike0611

Also bisher hat das Finanzamt bei mir noch nie einen beleg gefordert. Ich Fall der Fälle ist aber ratsam etwas zu haben (Beleg, Erklärung, etc) dass die Umstände wirksam belegen kann.

Ich weiß nicht, ob es da irgnedwie einen speziellen Vordruck gibt.

@Mike0611

Du wirst wahrscheinlich das Problem haben, dass die Quailfikation zum Rettungssanitäter keine Berufsausbildung ist.

@RedPanther

Es hat geklappt. Das Finanzamt wollte lediglich die Rechnungen der Fahrschule haben.

Wenn du jetzt Steuern zahlst, kannst du das als vorweg genommene Werbungskosten absetzen.

Bist du z. Zt. nicht steuerpflichtig, kannst du einen Verlustvortrag ins nächste Jahr mitnehmen.