Erstattungsanspruch gegenüber Verein in der Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Kann ich den Erstattungsanspruch in der Steuererklärung geltend machen?

Nein. Ansprüche sind weder Einkünfte noch Werbungskosten.

Es gibt zwar bei manchen Vereinen die Möglichkeit, einen Verzicht auf Erstattung steuerlich geltend zu machen, aber da müsste der (gemeinnützige) Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen. Spenden durch Verzicht auf Erstattung können steuerlich ganz schön ins Auge gehen, es ist immer besser, tatsächlich Gelder fließen zu lassen.

Zusätzlich habe ich noch eine Erklärung unterschreiben müssen: § 3 Nr. 26 EStG. 

Seltsames Gebaren. Und du bekommst keinerlei ÜL-Vergütung?

Dir ist aber klar, dass Einkünfte aufgrund ÜL-Tätigkeit bis zu 2400 €/Jahr steuerfrei sind und du sämtliche Kosten für Fahrten oder Weiterbildung als Werbungskosten geltend machen kannst?

qwertztztz 
Fragesteller
 17.01.2021, 13:40

Dankeschön.

Ne ich bekomme keinerlei ÜL-Vergütung, ist von meiner Seite aber auch so gewollt. Die anderen Übungsleiter bekommen auch keine. Dies ist ein Ehrenamt. Wir trainieren nämlich benachteiligte Kinder.

Mir ist das mit den bis zu 2.400€ klar.

furbo  17.01.2021, 14:05
@qwertztztz

Du/Ihr solltet überlegen, sich die ÜL-Tätigkeit bezahlen zu lassen. Du könntest die gesamte Summe dann dem Verein spenden, so dass du zumindest von der ehrenamtlichen Tätigkeit steuerliche Vorteile hast. Das ist jedenfalls eine sauberere Sache als Ansprüche aufzurechnen.

Erstattungsansprüche bzw. Verzicht auf Erstattung könnten gefährlich werden, da das eine Möglichkeit zur Steuerhinterziehung ist.

qwertztztz 
Fragesteller
 17.01.2021, 16:02
@furbo

Okay, ich werde den Verein mal informieren.

Das ist trotzdem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Du musst das auf jeden Fall in der ESt.-Erklärung angeben. Dabei kannst du natürlich deine tatsächlichen Aufwendungen gegen rechnen.

qwertztztz 
Fragesteller
 17.01.2021, 13:41

Wie kann etwas ein Einkommen sein, wenn man kein Einkommen erhalten hat?