Notebook als Schüler von der Steuer absetzen?

5 Antworten

Nein. Als Schüler zahlst Du keine Steuern, da Du kein Einkommen hast und die Eltern können die Ausgabe nicht in ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wenn, dann nur deine Eltern. Eine jährliche Afa kommt da nicht in Frage. Deine Eltern müssten wenn dann den gesamten Betrag absetzen. Würde ich auf jeden Fall probieren.

Als was müssten meine Eltern das dann angeben?

Das sollen die mal ihren Steuerberater fragen. Warum interessiert dich das denn?

Weil ich das Notebook ja auch ausschließlich benutze und das halt vorteilhaft wäre wenn ich einen Teil davon bekomme.

Wieso du?! Deine Eltern bezahlen das doch!

Ja gut, stimmt, dann fragen wir mal nach, danke

Du kannst gar nichts geltend machen, da Du (wie ich annehme) als Schüler keine Steuern zahlst. Anschaffungen für die Schule fallen ohnehin bei den Eltern unter einem Steuerfreibetrag.

Angeben können die Eltern natürlich in ihrer Erklärung alles, was sie wollen, ich sehe aber hier nicht das dort was bei rumkommt.

Welcher Steuerfreibetrag ist das für Schulanschaffungen also wie wird der gennant / was bewirkt er?

Wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts vom Staat zurückbekommen. Deine Eltern möglicherweise. Dazu müssen sie nachweisen, dass der PC von ihnen ausschließlich beruflich genutzt wird

Aber wie wird das denn kontrolliert bzw. wie kann man das nachweisen?

@robinpro

Deine Elter müssten die Kosten des PC's in ihrer Steuererklärung aufführen. Gleichzeitig müssten sie das Finanzamt durch Belege davon überzeugen, dass diese Kosten durch eine ausschließliche berufliche Nutzung des PC's entstehen. Dafür legt das Finanzamt die Messlatte hoch: Nur wenn die berufliche Nutzung 90 Prozent beträgt, können sie Ihren Computer komplett von der Steuer absetzen.

https://www.finanztip.de/pc-notebook-steuer-absetzen/

Aber dann müssten sie angeben, dass sie es beruflich nutzen und nicht ich oder?

@robinpro

Ja natürlich, denn Du ohne Einkommen kannst keine Steuererklärung abgeben.

Da du noch keine Steuern bezahlst, kannst du auch keinen steuerlichen Vorteil oder eine Steuerabschreibung machen.