Deutschkurs von Steuer absetzen, wenn nötig zur Berufsanerkennung?

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Der Grund der Ablehnung liegt bei §12 EStG.

Dieser Paragraph regelt, das Kosten die sowohl beruflich (Krankenschwester, Anerkennung), als auch privat (die übrigen 16 Std pro Tag + Wochenenden, Urlaub...)
veranlasst sind bei mangelnder sachgerechter Aufteilungsmöglichkeit insgesamt der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deutschkurse eines Ausländers werden auch dann nicht als Ausbildungs- oder Fortbildungskosten anerkannt, wenn sie notwendig sind, um überhaupt eine Stelle zu bekommen.

Wenn derartige Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden, ist es aber kein Betrug, sie werden einfach gestrichen und ein entsprechender Erläuterungstext im Steuerbescheid eingefügt.

Wenn sie trotz bestehender Urteile Angaben dazu in der Steuererklärung macht, zählt das dann als Steuerbetrug, oder wird es einfach abgelehnt und gut ist_

Das Finanzamt erkennt es nicht als steuermindernd an ..... und gut ist!

Natürlich ist es kein Steuerbetrug, denn die Tatsachen liegen ja auf der Hand und das Finanzamt kann ablehnen, oder anerkennen.

Sprachkurse werden anerkannt, wenn es ein Fachsprachkurs ist, wie Wirtschaftsenglisch, oder medizinisches Deutsch.

Allgemeine Sprachkurse wie Urlaubsspanisch, werden nicht akzeptiert.

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