Wie kann ich als Student Musikinstrumente von der Steuer absetzen?

6 Antworten

Grundsätzlich können sich bei Studenten durch Werbungskosten Minuseinkünfte ergeben, sofern man keine steuerlich relevanten Einkünfte hat.

Wenn der Minijob allerdings mit Steuermerkmalen ausgeübt wird, dann unterliegt er auch grundsätzlich der Besteuerung und die Werbungskosten müssen hier abgezogen werden, obwohl der steuerfreie Grundfreibetrag nicht erreicht wird und tatsächlich keine Steuern anfallen würden, wenn keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.

Die Musikinstrumente können Arbeitsmittel sein, wenn dem Finanzamt nachgewiesen wird oder glaubhaft gemacht wird, daß sie überwiegend oder ausschließlich beruflich genutzt werden.

Die Instrumente müssen allerdings abgeschrieben werden (d. h. die Anschaffungskosten müssen über mehrere Jahre verteilt werden (z. B. Blasinstrumente 15 Jahre, Streichinstrumente 12 Jahre, Tasteninstrumente 20 Jahre...); Musikinstrumente bis 487,90 €/brutto können im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG).

Wenn sie in den Vorjahren angeschafft wurden, sind die fiktiven Abschreibungsbeträge vor der beruflichen Nutzung vorab abzuziehen (Umwidmung) - wenn die korrigierten Anschaffungskosten bei Einlage unter 487,90 € liegen können sie sofort abgezogen werden - wenn sie darüber liegen müssen sie über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.

Wenn also der Minijob mit Steuermerkmalen ausgeübt wird, ist fraglich, ob man dann mit den Abschreibungsbeträgen ins Minus kommt - auch alle anderen möglichen Werbungskosten werden zunächst von den Einkünften aus dem Minijob abgezogen.

Wenn der Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird und keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, dann hat man Minuseinkünfte.

Man kann 4 Jahre rückwirkend die Verlustvorträge noch geltend machen - zur Zeit sogar 7 Jahre rückwirkend (BFH-Urteil von 2015) - aber man sollte das dann zeitnah machen, da der Gesetzgeber die 7-Jahresfrist durch Gesetzesänderung aushebeln wird.

Hallo,

das kommt unter der Rubrik "Werbungskosten"...

Wenn deine Eltern dir die Musikinstrumente teilweise oder ganz finanziert haben, mußt du das angeben, d. h. deine Eltern können das auch als Teil der Unterhaltskosten für dich absetzen

Du kannst auch einfach beim Finanzamt anrufen und dort fragen, wie du das absezten solltest.

Emmy

Du kannst auch einfach beim Finanzamt anrufen und dort fragen, wie du das absezten solltest.

Eine Antwort auf diese Frage wäre m.M.n. verboten, da wird dann schon bei konkreter Steuerberatung sind.

Wenn du keine Lohnsteuer bezahlst (450 Euro Job) kannst du auch keine Rückzahlung erhalten. Was du in den vergangenen Jahren angeschafft hast, kannst du nicht später einfach anrechnen lassen.

Hast du beispielsweise 2014 ein teures Instrument gekauft kannst du dies nicht einfach 2018 absetzen »weil es jetzt gerade besser passt«. Daher sehe ich leider keine Möglichkeit für dich.

wenn du keine Steuern zahlst kannst du es nicht absetzen.

Allerdings könnten es deine Eltern, wenn es für deine Ausbildung genutzt wird.

Du zahlst keine Steuer, also kannst du auch nichts von der Steuer absetzen.

Wenn du noch in der Veranlagung deiner Eltern drin bist, können diese die Instrumente absetzen.