Defekter Rauchmelder, muss ich zahlen?

11 Antworten

Der Rauchmelder steht doch noch unter Garantie Bei mir im Schlafzimmer fiel vor ein paar Wochen auch der Rauchmelder aus. Das hat alles mein Vermieter in die Hand genommen. Keinen Cent habe ich zahlen müssen. Der Monteur erzählte mir, dass sie da mit einer ganzen Serie Probleme haben.

So letzte Woche habe ich mit der Wohnungsbaugesellschaft telefoniert und die Mitarbeiterin dort sagte mir ich solle das Geld erstmal nicht überweisen, sie würde nochmal herausfinden ob ich das jetzt zahlen muss oder nicht. Sie wollte sich dann nochmal melden. Hat sie bisher nicht. Nun habe ich aber gesehen das einen Tag später meine Miete abgebucht wurde und das Geld für das Auswechseln des Rauchmelders mit. Hätte der Vermieter mich darüber nicht auch informieren müssen? Und wenn Reparaturen durchgeführt werden für die ich am Ende zahlen muss, muss der Vermieter mich darüber nicht auch im voraus informieren? Jetzt werde ich morgen wieder da anrufen.

http://www.bonusmieter.de/Rauchmelder-in-Mietwohnungen_776.aspx

Vermieter sind verantwortlich

Für den Einbau und die Wartung von Rauchmeldern ist der Vermieter verantwortlich. Die Kosten für die Installation von Rauchmeldern sind als Modernisierungskosten anerkannt und rechtfertigen eine Mieterhöhung - die Wartung der Melder sind Betriebskosten, die über die Nebenkosten umgelegt werden können.

Der Vermieter kann den Einbau und die Instandhaltung/Wartung auf den Mieter übertragen. Auch der regelmäßige Batteriewechsel sowie die Funktionsprüfung kann übertragen werden. Dies muß jedoch ausdrücklich im Mietvertrag (bzw. einer Ergänzungsvereinbarung) geregelt werden.

Der Vermieter bleibt aber trotzdem in der Verantwortung. Er muß sicher stellen, daß sein Mieter zum Einbau und Wartung befähigt ist. Außerdem muss er kontrollieren, ob Einbau und Wartung durchgeführt wurden (Sorgfallspflicht).

In Bremen, Schleswig-Holstein und Hessen gibt es eine besondere "Regelung zur Wartung der Rauchmelder zugunsten der Eigentümer". Hier sind die Mieter / Bewohner der Wohnung für die Wartung zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt freiwillig diese Verpflichtung. Achtung: Vermieter müssen dies ihren Mietern schriftlich klar und eindeutig mitteilen, um sich wirksam von der gesetzlichen Wartungspflicht zu entbinden.

Keine bundesweite Pflicht (Stand 1.1.2013)

Nicht überall in Deutschland gibt es eine Rauchmelderpflicht. Die Regelungen sind uneinheitlich, denn Baurecht ist Länderrecht. Aktuell haben 12 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume etabliert oder in Vorbereitung. Unsere europäischen Nachbarn sind da teilweise deutlich weiter. Seit Einführung der Melderpflicht ist in Großbritannien die Anzahl der Brandtoten um 40 % zurückgegangen.

Um die Frage beantworten zu können benötige ich noch Informationen. In welchen Bundesland wohnst Du und seit wann hast Du Rauchwarnmelder in Deiner Wohnung.

Franzie117 
Fragesteller
 11.01.2015, 23:50

Ich wohne in Schleswig-Holstein. Die Rauchmelder waren schon drin als ich in die Wohnung einzog. Einmal im Jahr kommt eine Firma um diese zu warten. Daher dachte ich nicht das ich diese Kosten tragen muss wenn mal etwas sein sollte.

Der Vermieter hat mir dann die Nummer der Firma gegeben die die Rauchmelder bei uns im Haus wartet damit ich selbst einen Termin zum Auswechseln vereinbaren kann. Jetzt ganze 10 Monate stellt mein Vermieter mir dies in Rechnung (über 50 €). Darf er das oder muss er die Kosten dafür tragen?

Das ist Sache Deines Vermieters:

http://www.zuhause.de/rauchmelder-wartung-fuer-mieter-kostenlos/id_52307244/index

MfG

Johnnymcmuff