Rauchemelderpflicht-Bayern-Arbeitszimmer

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Ich vermute mal, dass die beauftragte Firma eine sogenannte Funkfernwartung durchführen wird. Ein großes Problem dieser Art der Wartung ist, dass eine sogenannte Raumumuntzung von außen nicht festgestellt wird. Es fehlt dieser Art der Wartung auch die normative Grundlage und sie entspricht nicht den annerkannten Regeln der Technik. Um das Problem der Raumumnutzung zu lösen, wird in jedem Zimmer (Aufenthaltsraum) in der Wohnung ein Rauchwarnmelder installiert. Das bedeutet in der Regel auch Mehrkosten für den Vermieter. Diese umgehen die Unternehmen, indem Sie dem Vermieter den Rauchwarnmelder vermieten und der Vermieter diese Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter umlegt. Man beruft sich hier auf ein Urteil des Landgerichts Magdeburg AZ 1S171/11 Nach Urteil des Amtsgericht Hamburg Wandsbek AZ 715C283/13 sind Mietkosten von Rauchwarnmeldern NICHT umlagefähig. In der Berufungsverhandlung vorm Landgericht Hamburg AZ 333S1/14 hat die Wohnungsbaugesellschaft nach Belehrung des Gerichts die Klage zurückgenommen um eine Bestätigung des Urteils des Amtsgerichtes zu verhindern. Eine höchstrichterliche Rechtssprechung vorm BGH gibt es noch nicht. Ein Umlage der Investitionskosten der Rauchwarnmelder ist nur auf die Miete möglich. Dies würde aber eine Mieterhöhung von weniger wie 2€ pro Monat bedeuten und in der Regel macht das kein Vermieter weil der Verwaltungsaufwand hierfür viel zu groß ist. Den Einbau von Rauchwarnmeldern im Wohnzimmer und Arbeitszimmer musst Du meiner Meinung nach nicht dulden, da es von der Landesbauordnung nicht gefordert wird. Eine Argumentation mit der Raumnutzung ist nur von Vorteil für Wartungsfirma, da sie zur Wartung nicht mehr die Räume betreten will. Diese Art der Wartung halte ich persönlich für sehr kritisch, da bestimmte Vorgaben zur Wartung in der DIN 14676. ( z.B. Feststellung ob der Rauchwarnmelder überstrichen wurde) nicht per Funkwartung festgestellt werden können. Interessant ist auch, dass bis vor 2 Jahren in der DIN 14676 die Sichtprüfung stand, diese wurde ersetzt durch eine Prüfung mit Anforderungen. Um diese Prüfung als annerkannte Regeln der Technik zu etablieren gab es einen Änderungsausschuss A1. Dieser hat nach Diskussionen seine Arbeit eingestellt.

Nach den Landesbauordnungen brauchen Rauchwarnmelder nur in Schlafräumen und dem Flur von den Schlafräumen zum Treppenhaus angebracht werden. In Wohn,- Arbeits- und Küchenräumen sind sie nicht vorgeschrieben.

Eine Montage und Wartung durch Fremdfirmen auch nicht; ausreichend ist die Montage durch die Eigentümer und die Wartung durch die Mieter.

Alles andere ist Geschäftemacherei mit der Angst der Menschen.

Ein Rauchmelder dient DEINER persönlichen Sicherheit! Er soll dich im Brandfall warnen. Auch im Arbeitszimmer könnte ein Feuer ausbrechen. Stell dich nicht so an, es ist für DICH! Weena

Ist denn nicht auch rechtens, wenn wir selber einen installieren?

@Operahouse89

Wir haben unsere Rauchmelder selbst installiert. Unser Vermieter machte gar nichts. Lass es von dem Beauftragten des Vermieters machen, der auch schon die anderen installiert hat. Es dient nur deiner eigenen Sicherheit. Wir haben unsere Rauchis selbst bezahlt und selbst montiert. Und wir kaufen auch die Batterien auf eigene Kosten nach. Weena

Nach den Landesbauordnungen brauchen Rauchwarnmelder nur in Schlafräumen und dem Flur von den Schlafräumen zum Treppenhaus angebracht werden. In Wohn,- Arbeits- und Küchenräumen sind sie nicht vorgeschrieben.

Eine Montage und Wartung durch Fremdfirmen auch nicht; ausreichend ist die Montage durch die Eigentümer und die Wartung durch die Mieter.

Alles andere ist Geschäftemacherei mit der Angst der Menschen.

Rauchmelder müssen nur im Flur und in den "zum ständigen Übernachten" vorgesehenen Räumen angebracht werden, also nicht in Arbeitszimmern, auch nicht in Gästezimmern!, da die nur vorübergehend zum Übernachten genutzt werden. Du bist also im Recht.

Richtig. Und:

Eine Montage und Wartung durch Fremdfirmen auch nicht; ausreichend ist die Montage durch die Eigentümer und die Wartung durch die Mieter.

Alles andere ist Geschäftemacherei mit der Angst der Menschen.

Es ist ganz klar festgelegt, dass der Einbau vom Vermieter zu tragen ist.

nein, die Verantwortung liegt beim Vermieter

Der Vermieter kann die Kosten für den Einbau und den laufenden Betrieb auf seinen Mieter umlegen.

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/urteile-mietrecht/nebenkosten/artikel/artikel/einbau-von-rauchmeldern-rechtfertigt-mieterhoehung-und-hoehere-nebenkosten.html

@franzi111

Danke. Bin ich doch wieder schlauer :)

@franzi111

aber die Rauchmelder an sich können nicht umgelegt werden!