Muss ich den Feuerwehreinsatz bezahlen Hilfe!?

7 Antworten

Ein auslösender Rauchmelder begründet erstmal einen Verdacht auf unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder Sachen von bedeutendem Wert in der Leitstelle, sodass dem Objekt entsprechende Einsatzmittel alarmiert werden.

Du kannst nichts für den Einsatz und ohne zumindest bedingten Vorsatz wird - in der Regel - auch eine Kostenerhebung nichts (das Verwaltungsgericht Koblenz hat selbst Kosten für wiederholte Fehlalarme durch angebranntes Essen, also fahrlässig ausgelöste Alarme, gekippt). Deinen Einzelfall kann man nicht bewerten, ich gehe aber nicht davon aus, dass du zur Kasse gebeten wirst.

schleudermaxe  16.04.2020, 19:12

Habt ihr das gut. Das Glück haben die in Frankfurt nicht.

26Sammy112  16.04.2020, 23:15
Ein auslösender Rauchmelder begründet erstmal einen Verdacht auf unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder Sachen von bedeutendem Wert in der Leitstelle, sodass dem Objekt entsprechende Einsatzmittel alarmiert werden.

Das wäre der Fall, wenn ein einfacher Rauchmelder auslöst, dieser von Nachbarn oder Passanten gehört wird und daraufhin die Feuerwehr anrückt.

In diesem Fall handelt es sich allerdings nicht nur um einen einfachen Rauchmelder, sondern offensichtlich um eine Brandmeldeanlage, auf die der RM aufgeschaltet ist. Und Fehlalarme durch automatische Brandmeldeanlagen sind in allen mir bekannten Gebührensatzungen gebührenpflichtig. Zumindest sofern es eine solche Gebührensatzung gibt - ohne hat die Kommune keine Möglichkeit, einen Gebührenbescheid zu erstellen.

Nein. Musst du in der Regel nicht.

Schaue in Deine Vereinbarungen, wer zuständig ist.

Bei uns bekommt der Eigentümer die Rechnung und der gibt sie weiter oder bezahlt.

Die düsen hier jeden Tag irgendwohin und das muss ja auch einer bezahlen, warum sollte der Bürgermeister das übernehmen?

Zitat:

Wenn die Feuerwehr aufgrund eines Fehlalarms kommt, der aus einem fahrlässig ausgelösten Rauchmelder resultiert, kann es für Sie als Mieter teuer werden.

Ein entsprechendes Urteil hat das Landgericht Frankfurt am Main gefällt (AZ 2-11 S 153/14).

Ein Mieter hatte beim Kochen eine so starke Rauchentwicklung verursacht, dass der im Flur angebrachte Rauchmelder ausgelöst wurde. 

Die Feuerwehr rückte sofort zum Einsatz aus, da der Rauchmelder direkt mit der Feuerwache verbunden war. Das Gericht entschied, dass der Mieter die Kosten in Höhe von 609 Euro tragen müsse, da er seine Obhutspflicht verletzt habe.  

Er hätte beim Kochen das Fenster öffnen oder die Küchentür schließen müssen, zumal ihm bekannt gewesen sei, dass der Rauchmelder direkt mit der Feuerwehr verbunden war, so die Richter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
26Sammy112  17.04.2020, 09:47
Wenn die Feuerwehr aufgrund eines Fehlalarms kommt, der aus einem fahrlässig ausgelösten Rauchmelder resultiert, kann es für Sie als Mieter teuer werden.

Dafür muss der Rauchmelder aber (so wie offensichtlich hier im Falle des Fragestellers) an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sein. Denn in den Landesvorgaben, die maßgeblich für die kommunalen Gebührensatzungen sind, sind aktuell (noch) ledglich Fehlalarme von automatischen Brandmeldeanlagen genannt. Nicht aber einfache Rauchmelder, die nur einen akustischen Alarm auslösen und von Nachbarn oder Passanten gehört werden und dann die Feuerwehr rufen.

Ein Mieter hatte beim Kochen eine so starke Rauchentwicklung verursacht, dass der im Flur angebrachte Rauchmelder ausgelöst wurde. 

Nach Aussage des Fragestellers hat der RM aber grundlos ausgelöst - ohne Rauch- oder Dampfentwicklung.

In Deinem Fall handelt es sich offensichtlich um einen (bzw. mehrere) Rauchmelder, die an eine Brandmeldeanlage angeschlossen sind, die wiederum bei einem Alarm umgehend auch die Feuerwehr alarmiert. Davon gehe ich zumindest mal aus, wenn die Feuerwehr innerhalb von 5 Minuten vor der Tür steht,

In bestimmten Fällen können Städte und Gemeinden Einsätze ihrer Feuerwehr in Rechnung stellen.
Erste Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer entsprechenden Gebührensatzung in der Stadt oder Gemeinde. Die gibt es nicht in jedem Ort, werden allerdings mehr und mehr durch die kommunalen Räte erlassen.
In diesen Satzungen ist dann (auf Basis des Landesrechts) geregelt, welche Einsätze in Rechnung gestellt werden und wie die Einsätze berechnet werden (Pauschale oder Personal und Fahrzeuge je halbe Stunde/Stunde).

Generell sind in Kommunen mit Gebührensatzung Fehlalarme, die durch automatische Brandmeldeanlagen verursacht worden sind, gebührenpflichtig. Die Rechnung hat dann der Eigentümer des Gebäudes als Eigentümer der Brandmeldeanlage zu tragen. Unterm Strich wird er sich diese Kosten natürlich auf die ein oder andere Weise von seinen Mietern wieder zurückholen, über die Miete oder Nebenkosten.

Anders wäre es übrigens dann, wenn z.B. angebranntes Essen den Alarm ausgelöst hat. Denn dann würde kein Fehlalarm vorliegen, sondern ein Schadfeuer im Entstehungsstadium. Sprich: Der Rauchmelder hat genau das getan, was er soll: Nämlich ein beginnendes Feuer frühzeitig gemeldet und somit größeren Schaden verhindert. In dem Falle handelt es sich um einen originären Feuerwehreinsatz, der zu Lasten der Allgemeinheit (sprich des Steuerzahlers) geht.
Und ebenfalls in den meisten Fällen (noch) nicht kostenpflichtig wäre ein einfacher Rauchmelder, der ausgelöst hat (aber nicht an eine Brandemeldeanlage aufgeschaltet ist) und von Nachbarn oder Passanten gehört wird, die daraufhin die Feuerwehr alarmieren. Das hängt damit zusammen, dass die Landesvorgaben und kommunalen Satzungen allesamt (noch) von "Fehlalarmen durch Brandemeldeanlagen" sprechen und nicht von "Fehlalarme durch Rauchmelder". Da Rauchmelder und deren Fehlalarme in den letzten Jahren aber stetig zunehmen wird immer wieder darüber diskutiert, diese durch Rauchmelder verursachten Fehlalarme entsprechend auch kostenpflichtig werden zu lassen.

Nein musst Du nicht, denn du hast die "Musik" nicht bestellt. Wenn man jemanden zur Kasse bitten will dann Deinen Vermieter.