feueralarm - Wer zahlt?
Hi,
bei mir in der Schule sind im Moment Bauarbeiten (Bin 9. Klasse Gymnasium)
Nun ist es heute und gestern passiert dass durch den Staub (gestern Bohrmaschine, heute Einreisen der Wand) der Rauchmelder ausgelöst wurde, halt der Schulalarm los ging und kurz später (heute und gestern) die Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen und so weiter gekommen sind...
Nun würde ich mich mal interessieren, wer diesen Einsatz eigl zahlen muss, da es ja Fehlalarm durch den Rauchmelder war. Bei Google hab ich nichts passendes gefunden und meine eine Lehrerin wusste es auch nicht genau, also dachte ich ich kann ja mal hier fragen :)
Danke im Vorraus,
Mfg,
Zinki
9 Antworten
in der regel wird jeder bma alarm abgerechnet, da sonst gern die kostenintensive wartung vernachlässigt wird. In diesem Fall wird der Einsatz aller wahrscheinlichkeit nach vom Träger der Schule, also der Stadt bezahlt, die in der Regel auch die Feuerwehr unterhält, also bleibt quasie die Stadt auf den Kosten sitzen. Bei einer Privatschule wird sowas dann vom Betreiber der Schule bezahlt. Hier liegt auch Fahrlässigkeit vor, da entpsrechende Melder im Bereich der Bauarbeiten im Vorraus hätten abgeschaltet werden können.
Der Einsatz ist kein mutwilliger Einsatz und deshalb steht die Gemeinde oder Stadt dafür gerade,zu der die alarmierte Feuerwehr gehört ,die das dann auf den Steuerzahler umlegt. Wenn es mutwillig gewesen wäre,hätte der Verursacher bei einem Fehlalarm zahlen müssen.
Da man die Brandmeldeanlage bei laufendem Schulbetrieb nicht deaktivieren darf trägt die Kosten warscheinlich der Steuerzahler.
Leider der Steuerzahler. Wobei so etwas meiner Meinung nach sehr wohl in Richtung "grobe Fahrlässigkeit" geht. Warum hat der Hausmeister bzw. der Handwerker die Rauchmelder nicht vorher abgeschaltet?
In unserer Firma haben wir auch Rauchmelder, die bei Bau- und Wartungsmaßnahmen ausgeschaltet werden. Wenn wir das vergessen und Alarm ausgelöst wird, müssen wir die Kosten selbst zahlen.
Normalerweise (besser gesagt in unserer Leitstelle) wird bei Bauarbeiten in der Nähe von Gebäuden mit Brandmeldeanlagen, die Leitstelle vorher informiert. Sonst würde ja der gesammte Löschzug der Feuerwache ständig ausrücken müssen, was die Sicherheit der Stadt gefährden würde/ die Wachbereitschaft freiwilliger Wehren nötig machen würde.