Muss der Vermieter die Batterien in den Rauchmeldern Wechseln/Zahlen?

10 Antworten

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das musst du zahlen, genau wie den filter in der dunstabzugshaube. du kannst die rauchmelder auch ohne batterien lassen.

Fängt der dann nicht total laut an zu piepen?

@pete22

Nur, wenn leere Batterien drin sind. Wenn GAR keine drin sind, piepen die auch nicht. Mit was denn auch?

@pete22

Nein, nur wenn die Batterie leer ist, wenn gar keine drin ist, macht er nix mehr!

frag doch mal den vermieter, ob er dir eine leiter leihen kann... das wäre doch schon mal ne hilfe. batterien kosten ja nun nicht wirklich die welt...

@kayaretz

wirklich eine super Idee die Batterien herauszunehmen - der Vermieter kann dadurch seinen Versicherungsschutz im Fall eines Brandes verlieren. Wer solche Mieter hat, der braucht keine Feinde, ne-:/

Ich glaub das kannst du auch alleine zahlen. Die 9 Volt Blockbatterien bekommst du günstig im Aldi und die sind super und halten lange. Schließlich ist es ja für dein Wohl und der Vermieter hat da nichts von.

Wenn die batterien mal leer sind piepen die rauchmelder dann??

@pete22

Ja, und das ziemlich auffällig laut und nervig.

wenn dein Vermieter sie eingebaut hat muss er diese auch wechseln

ach watt... die heizung hat der auch eingebaut, und man zahlt fürs heizen selbst. und die fenster putzt er dir auch nicht...

@kayaretz

Das mit dem Fenster hab ich auch gedacht ;))

@kayaretz

lol wenn die heizung kaputt ist muss er sie wechseln , das Gas zum heizen verbrauchst DU als Mieter ja !!! Und Fenster erzeugen keine KOsten. Er muss die Batterien wechseln da du sie ja nicht eingebaut hast die Batterien erzeugen regelmässig kosten !

@dragon5833

und wenn eine küche drin ist, zahlt der auch den filter der abzugshaube? gewisse sachen sind einfach aufgabe des mieters. und du BRAUCHST ja keine feuermelder. wenn doch, dann tu batterien rein.

@dragon5833

dragon5833 - Daraus schlussfolger ich eigentlich nur, dass wenn der Rauchmelder kaputt ist, der Vermieter ihn auswechseln muss! Aber der ist ja auch nicht zwingender Bestandteil einer Wohnung, so wie ein Heizkörper!

Solche Kosten muss der Mieter übernehmen. Genauso wie die verkalkten Siebe an den Wasserhähnen oder andere kleine Reparaturen.

Rauchmelder müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Ohne diese Maßnahmen sind sie sinnlos. Zur regelmäßig Prüfung und Wartung gehören:

  • Möglichst monatliche Prüfung mit Hilfe der Prüftaste auf Funktionieren des Alarms

  • Einmal jährlich: Standardbatterien austauschen (Lithiumbatterien halten 10 Jahre), Innenreinigung des Gerätes (Fotozelle verschmutzt mit der Zeit durch Staub, Spinnweben, Zigarettenrauch, Fettdämpfe.) sowie Prüfung, ob Installationsort weiterhin optimal ist oder ob z. B. auf Umbauten reagiert werden muss.

  • Komplettaustausch des Gerätes alle 10 Jahre. Insbesondere nach stauberzeugenden Handwerksarbeiten ist das Innere des Rauchmelders unbedingt von Staub zu reinigen.

Im Mietverhältnis gilt: In Bundesländern mit Rauchmelderpflicht muss der Vermieter für Einbau und Wartung der Rauchmelder entsprechend der einschlägigen Norm (DIN 14676) sorgen. Hierzu ist er nicht nur nach der Landesbauordnung, sondern auch im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verpflichtet. Verletzt er diese, ist er im Schadensfall den Mietern gegenüber schadenersatzpflichtig und darf keine Zahlungen von seiner Feuerversicherung erwarten. Übliche Versicherungsverträge schließen eine Zahlung nämlich aus, wenn gesetzliche Sicherheitsvorschriften missachtet wurden. Die Verkehrssicherungspflicht kann bis zu einem gewissen Grad auf den Mieter übertragen werden. Der Mieter verpflichtet sich dann – sinnvollerweise im Rahmen einer schriftlichen Ergänzung zum Mietvertrag – zur Übernahme der Installation und Wartung der Rauchmelder. Diese Konstruktion ist jedoch riskant. Nimmt der Mieter seine Pflichten nicht ernst und vergisst z.B. den rechtzeitigen Austausch der Batterien, kann der Vermieter weiterhin haften und riskiert weiter seinen Versicherungsschutz.

Der Vermieter kann seine Verkehrssicherungspflicht nämlich nur zum Teil auf jemand anderen übertragen: Der Vermieter hat weiterhin die Pflicht, den Betreffenden bei der Ausführung der Pflicht zu kontrollieren und zu überwachen. Dies bedeutet ebenso viel Aufwand wie die Durchführung der Wartung durch den Vermieter.

Vermieter lösen dieses Problem oft, indem sie den Hausmeister oder externe Dienstleister mit der Durchführung der Wartung beauftragen. Hausmeisterdienste, Brandschutzfirmen, aber auch Ableseunternehmen bieten solche Leistungen an. Im letzteren Fall kann die Rauchmelderwartung mit der Jahresablesung von Zählern verbunden werden. Unbedingt erforderlich ist eine schriftliche Dokumentation der Wartungsarbeiten für den Kunden zu Beweiszwecken im Schadensfall.

Schon aufgrund dieses Sachverhaltes solltest du deinen Vermieter bezüglich des Batteriewechsels um Hilfe bitten.