Ist eine unbeabsichtigte Auslösung des Rauchmelders ein Fehlalarm? Wer muss die kosten für den Feuerwehreinsatz bezahlen?

12 Antworten

Kann ich mir das Studentenwohnheim so vorstellen, dass es darin Zimmer gibt und Gemeinschaftsküchen?

Kann es sein, dass Du den Toaster in Deinem Zimmer benutzt hast und es lt. Hausordnung verboten ist, Küchen- oder Kochgeräte im Zimmer zu benutzen? Schon allein, um solche Fehlalarme zu vermeiden?

Wenn das also die Ursache für den Fehlalarm war, könntest Du tatsächlich zur Kasse gebeten werden.

Wenn aber der Toaster in der Gemeinschaftsküche benutzt wurde, kann ich mir das nicht vorstellen, denn in einer Küche ist es ganz normal, dass es zu stärkerer Rauchentwicklung kommen kann.

Hat jede Studentenwohnung auch eine kleine Kochnische dabei, die ansonsten vom Wohn-/Schlafraum nicht abgetrennt ist, kann es auch hier, wie in der Gemeinschaftsküche zu Rauchentwicklung kommen, die den Rauchmelder auslöst. Aber auch in diesem Fall wäre es wohl nicht möglich, die Kosten des Fehlalarms auf Bewohner/in umzulegen, auch wenn das im Mietvertrag so drin steht.

Fazit: Meiner Meinung nach kann man Dich nur im ersten Fall zur Kasse bitten.

Gemeinschaftsküche gibt es, aber es gibt keinen Verbot für die Benutzung des Toasters oder Wasserkochers im Zimmer. Fast alle Mitbewohner haben auch in ihren Zimmer.

@Mehdy

Rauchmelder werden ausdrücklich empfohlen für Wohnräume, Kinderzimmer, Flure etc. Ausdrücklich nicht für Küche und Bad, weil es dort regelmäßig rauchen und dampfen kann und somit Fehlalarme ausgelöst werden können.

Wenn man ein wenig nachdenkt, kommt man selbst drauf, dass es nicht empfehlenswert ist, im Wohn- oder Schlafzimmer zu rauchen, auch nicht Shisha und auch nicht elektronisch, nicht zu räuchern (Weihrauch etc.) und eben auch nicht zu kochen oder, wie in Deinem Fall, zu toasten. Kann gut sein, dass Dir das zum Verhängnis wird, auch wenn es nicht ausdrücklich irgendwo steht.

@bwhoch2

Aber in Gemeinschaftsküche gibt es auch gleichen Rauchmelder!
Also...?

@Mehdy

Und selbst wenn die Rauchmelder genauso aussehen, kann es doch sein, dass diese nicht so empfindlich eingestellt sind und - vor allem darauf kommt es an -, wenn ein Fehlalarm durch Kochdämpfe und -rauch in der Küche ausgelöst wird, kann man bestimmt keinen der Mieter dafür verantwortlich machen. Das muss dann das Wohnheim auf sich nehmen. Möglich auch, dass die Rauchmelder der Küche längst aus der Funkübermittlung raus genommen wurden.

Was steht denn tatsächlich im Mietvertrag hinsichtlich Kosten eines Fehlalarms?

Wegen einer Störung in meinem Toster würde Feueralarm ausgelöst und die Feuerwehr gezogen.

Welche Störung lag denn vor?  hat der Toaster gequalmt und dadurch den Rauchmelder ausgelöst?

Wenn ja, hättest du ja die Feuerwehr informieren können um den Feuerwehreinsatz abzubrechen.

Mir fehlen hier einige Informationen.

Allerdings, könntest du ja, wenn du eine Privathaftpflichtversicherung hast, deinen Versicherer über den von dir verursachten Schaden informieren.

Dann würde deine Privathaftpflicht für dich den Schaden bearbeiten und entweder die Rechnung bezahlen, oder für dich die Erstattung abwehren.

Gruß Apolon

ich wollte wie normal Brot toasten, aber wegen irgendeiner Störung hat der Toaster sich nicht automatisch abgeschaltet, bis das Brot verbrannt wurde und den Rauchmelder ausgelöst. Dann habe ich ihn sofort durch Abbruch-Taste abgeschaltet.
Im Wohnheim sind alle Rauchmelder direkt mit der Feuerwehr verbunden und beim Auslösen kommt die Feuerwehr sowieso.

So sicher bin ich da nicht!

Die Feuerwehr wurde ja nicht wirklich gebraucht, und der Alarm wurde nicht absichtlich aus Lust und Laune ausgelöst.

Ich lese das immer wieder, dass die Feuerwehr in so einem Fall nichts unternimmt.

Du kannst, um ganz sicher zu gehen, mal dort anrufen und fragen.

also das sie nicht gebraucht wurde möchte ich nicht sagen weil sie bringen sich ja schon in Lebens Gefahr wenn sie mit sondern und Wegerecht raus fahren ist.

@Anonym1701007

Du interpretierst meine Antwort falsch! Ganz klar wird die Feuerwehr gebraucht und ich bewundere sie alle, die das machen! Sie sind sehr mutig! Leute, welche diese Männer auch noch bedrohen und angreifen, sind das Letzte!

@Anonym1701007

Das machen sie bei jedem Einsatz, daraus entsteht aber noch lange keine Kostenpflicht nach Feuerwehrgesetz.

@Nomex64

Habe ich das vielleicht behauptet? Lies doch mal richtig! Die Feuerwehr "unternimmt" in so einem Fall (dass sie nicht gebraucht wurde, also Fehlalarm,) oft nichts, was heißt, es kostet nichts.

.... aber für solche Fälle leisten sich doch die Studenten eine PH über die Eltern, oder hat sich da etwas geändert?

Fehlarm in Rechnung stellen ist Dummfug.

Nur mutwillig ausgelöste Alarme können rechtliche Folgen haben.