Als Mieter verpflichtet Rauchmelder "scharf" zu lassen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ja musst du...weil wenn etwas wäre, dann würde die Versicherung nicht zahlen.

Es gibt keine bundeseinheitliche Pflicht, Rauchmelder zu montieren. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wie es in deinem Bundesland aussieht, kannst du hier nachsehen:

http://www.rauchmelder-lebensretter.de/

Unabhängig davon ist ein Rauchmelder eine sinnvolle Einrichtung. Ich habe gleich drei in der Wohnung. Der Wartungsaufwand ist gleich Null, Fehlalarme gab es in den letzten Jahren nie. Die fangen nur an zu piepen, wenn die Batterie zu Neige geht.

Dein Exemplar scheint daher nicht in Ordnung zu sein. Das musst du nicht akzeptieren. Ein Rauchmelder, der beim Kochen oder Kerzeauspusten losgeht, ist schlicht mangelhaft. Da nutzt auch der Hinweis auf den Wartungsvertrag nix.

Leider neigen manche Vermieter dazu, billige Rauchmelder vom Grabbeltisch im Baumarkt um die Ecke zu nehmen anstatt Markengeräte. Du solltest den Vermieter daher unter Fristsetzung auffordern, dafür zu sorgen, dass der Rauchmelder repariert oder ausgetauscht wird. Tut er das nicht, bist du zur Ersatzvornahme berechtigt. Ich würde dann selbst ein gutes Gerät kaufen und den alten Rauchmelder ersetzen. Die Kosten kannst du von der Miete absetzen.

Der Wartungsfirma ist es wurscht, welches Exemplar dort unter der Decke hängt. Die freuen sich eher, wenn sie dort was vernünftiges vorfinden.

LG

C.

Nisistopper 
Fragesteller
 10.11.2011, 15:38

So eine Antwort wollte ich haben! :-))) Vielen Dank. Da kann ich doch endlich was mit anfangen.

Leider habe ich die Hilfreichste Antwort schon vergeben, sonst hättest du sie bekommen!

Laut Landesbauordnungen ist es Sache des Vermieters, Rauchmelder zu installieren, und Sache des Mieters, diese betriebsbereit zu halten.

Mit Versicherungen hat das nichts zu tun.

Und richtig eingestellte Rauchmelder alarmieren nicht wegen einer Kerze oder Zigarettenrauch.

Dann sind sie eventuell falsch angebracht, und dafür ist der Vermieter zuständig. Einfach abschalten würde ich sie nicht, denn im Falle eines Falles könnte sich die Versicherung weigern zu zahlen u.ä.

Sicherlich soll ein Rauchmelder dazu dienen einen im Alarmfall zu informieren, jedoch soll der Melder auch nicht dauernd Fehlalarme auslösen. Ich würde mich mit dem Vermieter in Kontakt setzten und in davon in Kenntnis setzten, dass der Melder an einer Stelle montiert ist, die beim Kochen inder Küche nicht besonders günstig gewähl ist. Sinn eines Rauchmelders kann es ja auch nicht sein Fehlalarme zu produzieren.

In keinem Fall solltest du in demontieren, jedoch würde ich den Kontakt mit dem Vermieter suchen.