Darf man bei Wohnungsmiete ohne zu fragen Wände streichen, Löcher in Wand bohren für Möbel und anderen Laminat auf den Bisherigen legen?

6 Antworten

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Du darfst alles machen, was sich bei Beendigung des Mietvertrages zurückbauen lässt. Also Löcher Verspachteln, Wände wieder streichen...

Wenn beim Einzug Laminat drin wahr währe es hier besser zu verhandeln, das man das neue bei Auszug drin lassen darf, wenn man neues Laminat verlegen will.

Willst du eine Dusche statt Wanne und dein VM stimmt nicht zu, kannst du dennoch die Dusche einbauen, mußt die Wanne aufbewahren und bei Einzug wieder fachgerecht zurückbauen.

Du darfst die Grundsubstanz der Wohnung nicht zerstören. Also keine Wände einreißen, erst recht keine tragenden.

TraderJoe9 
Fragesteller
 30.01.2021, 14:45

Danke. Darf ich fragen woher du dein fundiert klingendes Wissen beziehst.

Darüber könnte im Mietvertrag etwas stehen. Ansonsten ist üblich, dass du beim Ausziehen die Wohnung so verlassen musst, wie sie vorher war. Also Farbe wieder weg, Bohrlöcher zu machen. Das Laminat dürfte Problem sein.

Mein Rat: 1. Mietvertrag schauen, 2. mit dem Vermieter allgemein klären, so dass nicht für jedes einzelne was du machen willst eine Rückfrage erforderlich ist.

Solange du keine baulichen Veränderungen vornimmst (Wände rausreißen etc.), kannst du das alles machen.

Du musst vor deinem Auszug lediglich wieder den Zustand herstellen, der vorher bestand.

Du darfst grundsätzlich Alles machen was die Statik/Bausubstanz nicht gefährdet und was sich bei Auszug wieder ohne Spuren rückgängig machen lässt

So etwas wird im Mietvertrag festgelegt und auch, ob und was beim Auszug wieder in den Urzustand der Wohnung zurück-renoviert werden muß.