Unverputzte Wände bei Einzug?
Ich werde jetzt nächste Woche umziehen. Vor Vertrags Unterschrift wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart das ich die Wände bei Einzug streichen werde. Jetzt müsste ich feststellen das die Wände überhaupt nicht verputzt sind. So kann man definitiv nicht streichen die Wand ist zu Rau und ungleichmäßig. Der Vermieter weigert sich die Wand zu verputzen. Wer muss für den Aufwand aufkommen Vermieter oder Mieter(ich).
3 Antworten
Gibt es Zeugen für das Gespräch was du mündlich vereinbart hast ? Wenn nicht, steht Aussage gegen Aussage. Mach dem VM klar, dass du die Wände so nicht streichen oder Tapezieren kannst. Der VM muss für den Aufwand aufkommen ( BGB § 535 ).
Vllt. kannst du auch folgendermaßen vorgehen : Du verputzt die Wände selbst ( unter Vorbehalt der Fachgemäßen Ausführung ) und verlangst eine Aufwandsentschädigung vom VM. ( Sollte alles schriftlich festgehalten werden ) Somit erspart er sich eine Fachfirma. Oder du verlangst im Gegenzug, eine Mieterhöhung von z.B. 5 Jahren auszusetzen. Du solltest abwägen, was dir der Aufwand wert ist.
Verstehe auch nicht, dass du die Wohnung voher nicht besichtigt hast bzw. dir die Mängel nicht aufgefallen sind.
Du solltest durch eine Fachmann ( Mieterbund oder Fachanwalt für Mietrecht) ob das nicht einen Mangel darstellt den der Vermieter beheben muss.
Mietminderung ist dann aber nicht möglich, weil der Mangel schon bei Einzug war und sich nicht das Recht auf Mietminderung vorbehalten wurde.
Noch ein Hinweis. Wer bei Einzug nachweislich renoviert hat, muss laut aktuellen BGH-Urteil bei Auszug nicht renovieren; ausgenommen Wände mit grellen Farben müssen immer gestrichen werden.
ist das ein Sichtmauerwerk, das kann gestrichen werden
du hast die Wohnung im Vorfeld angesehen?
Du hast die Wohnung in dem Zustand übernommen? Fehlt noch Fußboden Fußleisten etc?
Könnte aber auch sein, dass z. B. bei der Besichtigung Verkleidungen an den Wänden waren, wie z. B. Wandpaneele und darunter tatsächlich unverputzt war. In diesem Fall wäre eine unverputzte Wand tatsächlich ein schwer wiegender Mangel.