Bei Auszug löcher in der Wand verschließen oder weißeln?

3 Antworten

Das kommt darauf an, wie ihr die Wohnung übernommen habt. Wenn ihr sie frisch renoviert übernommen habt und der Mietvertrag entsprechende gültige Schönheitsreparaturklauseln enthält, müsst ihr den Ursprungszustand wieder herstellen.

Ansonsten müsst ihr die Wohnung einfach nur besenrein und ordentlich hinterlassen. Die Wände müssen nicht dringend weiß sein. Pastellfarben reichen auch, nur keine Vollfarben. Streichen muss man nicht nach festen Fristenregelungen. das hängt vom Zustand der Wohnung ab. Bohrlöcher muss man i.d.R. nicht mehr zumachen, aber wie gesagt, schaut auch mal in euren Mietvertrag und wenn da was steht, recherchiert, ob die Klauseln gültig sind.

Alles Gute!

Bohrlöcher müssen nicht verschlossen werden, da sie zum normalen Gebrauch einer Mietsache gehören. Ausgenommen du hast 30 Stück pro m² gebohrt.

Ob ihr streichen müsst oder nicht liegt am Zustand der Wohnung, wie ihr die Wohnung übernommen habt unds was der Mietvertrag aussagt. Gefühlsmäßig würde ich bei zwei Jahren Mietdauer Streichen nicht für erforderlich halten.  Die bunten Wände sind natürlich zu streichen, da dies keine Endrenovierung ist, sondern eine Schadensbeseitigung.

Soweit mir bekannt, muß man nach neuester Rechtssprechung nicht nach zwei Jahren die komplette Wohnung streichen.

Die Löcher würde ich aber schließen, mit Acryl, Spachtelmasse oder zur Not auch Gips.