darf meine Tochter ohne meinen Einverständnis durch Lehrer befragt werden?

17 Antworten

Ich wüsste nicht, warum das "verboten" sein sollte. Dafür sind Vertrauenslehrer da.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum du "irgendwas" klären und verhindern willst, aber leider nicht das eigentliche Problem.

Ihr und die anderen Eltern solltet mit euren Töchtern sprechen, warum sie anscheinend ständig vor die Vertrauenslehrerin müssen !?!?

Wenn das so oft vorkommt, dass du es sogar schriftlich untersagen willst, läuft sicher was falsch und die Gespräche mit der Vertrauenslehrerin fruchten bei den beiden "Früchtchen" anscheinend nicht.

Alles abgesehen davon, welche der beiden da die "Schuldige" ist. Einer alleine streitet sich nicht - da gehören immer zwei dazu.

Viele Grüße

Michael

sunbraker 
Fragesteller
 16.05.2019, 12:54

deswegen......wenn der Vertrauenslehrer meint das ihr Verhalten familienbedingt ist..und wegen dem Vater dann fördert die Lehrerin Mobingprozess. Deswegen wollte ich das unterbinden und persönlich klären..Die Lehrerin kennt weder mich noch Fsmilienverhältnisse deswegen bin ich der Meinung dass sie am Mobingentstehung beteilgt ist. Ein Einzelgespräch mit Lehrerin verweigert die Rektorin da sie wie sie sagte..Ausssge gegen Aussage

sunbraker 
Fragesteller
 16.05.2019, 12:55

wenn der Vertrauenslehrer meint das ihr Verhalten familienbedingt ist..und wegen dem Vater dann fördert die Lehrerin Mobingprozess. Deswegen wollte ich das unterbinden und persönlich klären..Die Lehrerin kennt weder mich noch Fsmilienverhältnisse deswegen bin ich der Meinung dass sie am Mobingentstehung beteilgt ist. Ein Einzelgespräch mit Lehrerin verweigert die Rektorin da sie wie sie sagte..Ausssge gegen Aussage

19Michael69  16.05.2019, 13:01
@sunbraker

Wenn wirklich "familienbedingtes Verhalten" vorgeworfen wird, ohne dass die Lehrerin euch und die familiären Verhältnisse kennt, ist das natürlich absoluter Blödsinn.

Und die Begründung der Verweigerung ebenso ...

Wir kennen jetzt allerdings leider nur die eine Seite der Medaille, halt nur deine Meinung dazu. Die von der Schule müsste man ebenfalls kennen, um objektiv antworten zu können.

Versuche weiterhin ein Gespräch mit der Lehrerin zu führen, wenn vielleicht auch erst einmal nur telefonisch.

Das dürfen sie dir nicht verweigern.

Gruß Michael

Deine Tochter tut mir leid. Da wird sie gemobbt, die Lehrerin will etwas dagegen tun und du tust alles, dies zu unterbinden. Lass doch die Schülerinnen miteinander reden? Was genau befürchtest du, dass dabei rauskommen könnte?

Ich habe als Lehrer genau so eine Geschichte erlebt. Als ich eine Klasse neu übernahm, sagten zwei Schülerinnen und ihre Eltern im Elterngespräch, sie werden von der anderen gemobbt. Natürlich wollte ich dies mit den Schülerinnen in einem Gespräch klären, bei dem beide anwesend waren. Denn nur so sieht man, wovon sie überhaupt sprechen. Als ich dies vorschlug, schrieb die eine Mutter: "Wenn Sie dies tun, wende ich mich an die Schulpflege."

Ich versuchte per Telefon, der Mutter zu erklären, dass dies sinnvoll sei. Sie blockierte weiter und meinte, das würde ihrer Tochter schaden. Ich sagte, da mache ich mir wirklich Sorgen, wenn es schon so weit ist und schlug vor, dass der Sozialarbeiter bei diesem Gespräch dabei ist. Da willigte sie schliesslich ein. Wir führten das Gespräch und es stellte sich heraus, dass der Vater der einen eifersüchtig war auf die andere, weil diese in der Handballmannschaft in die erste Mannschaft aufgenommen wurde und die besseren Noten hatte. Der Vater behauptete dann ohne jede Grundlage, sie nehme Drogen und verbot seiner Tochter den Kontakt mit ihr.

Die zwei Mädchen waren nach dem Gespräch die besten Freundinnen. Die beiden hielten ihre Freundschaft vor den Eltern geheim.

Deshalb meine Frage: Was befürchtest du, könnte bei diesem Gespräch herauskommen? - Wenn du so ein Gespräch 'unterbinden' willst, klingt das für mich sehr stark danach, dass du auch sonst jede vernünftige Beziehung zwischen den Mädchen unterbinden willst. Damit tust du deiner Tochter keinen Gefallen.

deine Tochter darf die Gespräche verweigern und du als Mutter hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht und kannst es somit untersagen bzw nur in deinem Beisein genehmigen. Die Schule muss dieser Aufforderung folge leisten.

Munga01  16.05.2019, 12:38

Was hat das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun?

verreisterNutzer  16.05.2019, 12:39
@Munga01

grob formuliert bestimmt sie damit wo ihr Kind hingehen darf und wo nicht. Darunter fällt auch die Auswahl der Kontakte. Sprich wenn sie nicht möchte, dass Gespräche währen des Unterrichts stattfinden, hat sie das Recht zu sagen, nein mein Kind nimmt durchgehend am Unterricht teil. Bzw nein mit Lehrer / Schulpsychologen usw darf sie nicht reden.

Munga01  16.05.2019, 12:40
@verreisterNutzer

Das hat wohl eher was mit dem Sorgerecht zu tun. Denn auch mit Aufenthaltsbestimmungsrecht muss das Kind seine Schulpflicht erfüllen.

Wenn es so massive Probleme gibt, dass es bereits zu mehreren Gesprächen kam, dann verstehe ich nicht, warum sich die Mutter nicht mal mit einbringt, statt nur herum zu meckern.

verreisterNutzer  16.05.2019, 12:44
@Munga01

Na Moment ich sage nicht, dass sie Ihr Kind aus der Schule nehmen kann. Die Schulpflicht muss erfüllt werden, diese beinhaltet aber keine Gespräche mit Vertrauenslehrern und Co.

Allerdings gibt es auch Sonderfälle wo man die Schulpflicht zeitweise außer Kraft setzen lassen kann aber dafür muss schon einiges vorfallen und endet dann zum einem fast immer damit, dass ein oder mehrere Lehrer suspendiert werden und die betreffenden Kinder eine Nachweißprüfung machen müssen wo ermittelt wird ob sie ggf wegen der Fehlzeiten nicht versetzt werden können. (Das gilt für das BL Brandenburg, ob es in anderen ebenso geregelt ist weiß ich nicht)

Lehrer dürfen heutzutage nicht mal mehr Pflaster an Kinder aushändigen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben. Ihnen gesetzlich zu verbieten, sich mit Kindern, die sich nicht verstehen, zusammenzusetzen, wäre generell nicht sinnvoll und ist auch nicht möglich.

Haben Sie sich schon mal mit den Lehrern in Kontakt gesetzt? Wenn ein Schreiben nicht beantwortet wird, vielleicht auch mal persönlich vorbeizukommen, auch wenn ich verstehen kann, dass das für einen arbeitenden Menschen schwer werden kann?

Bei Mobbing handelt es sich um ein Problem, welches die ganze Klasse betrifft, deswegen kann ich verstehen, warum die Schule auch ohne ständige Konversation mit den Eltern dagegen vorgeht. Anstatt die Befragung verbieten zu wollen könnten Sie allerdings versuchen, es in eine andere Richtung zu lenken. Wie wäre es mit einem Gespräch, bei welchem die Klassenlehrerin, das andere Mädchen, Ihre Tochter, Sie und die Eltern des anderen Kindes anwesend sind? Oder der einfachen bitte, die Mädchen getrennt zu befragen?

sunbraker 
Fragesteller
 16.05.2019, 12:56

die Situation ist etwas anders...wenn der Vertrauenslehrer meint das ihr Verhalten familienbedingt ist..und wegen dem Vater dann fördert die Lehrerin Mobingprozess. Deswegen wollte ich das unterbinden und persönlich klären..Die Lehrerin kennt weder mich noch Fsmilienverhältnisse deswegen bin ich der Meinung dass sie am Mobingentstehung beteilgt ist. Ein Einzelgespräch mit Lehrerin verweigert die Rektorin da sie wie sie sagte..Ausssge gegen Aussage

AndreasDerTor  16.05.2019, 13:25
@sunbraker

Okay, das ist wirklich noch mal anders, als ich es außer Frage gelesen habe. Aber ich verstehe nicht, warum du laut Rektoren kein Gespräch mit der Lehrerin führen darfst. Aussage gegen Aussage hat hier ja keinen Einfluss, die Lehrerin kann sich ja einfach die Meinung anhören und dann selbst entscheiden, was sie tut.

Wenn sich die Schule wirklich dermaßen Stumm stellt, dann würde ich mich sogar mal an das Schulamt wenden, oder zumindest dem Rektor damit "drohen". Auch stellt sich die Frage, woher die Lehrerin das mit den Familienverhältnissen hat.

Deine Tochter ist dreizehn und wenn die Gespräche zwischen Schüler und Lehrer keinen Erfolg zeigen, dann wirst Du sowieso eingeladen. Daher solltest Du den Verlauf der Gespräche der beiden abwarten.