Meine Tochter durfte Klassenarbeit nicht nachschreiben

5 Antworten

Ich hatte einmal das gleiche Problem, als mein Sohn noch zur Grundschule ging. Ich habe sofort mit der Klassenlehrerin gesprochen und als die uneinsichig war, bin ich zur vorgesetzen Schulbehörde gegangen und habe das dort klären lassen. Ergebnis: Mein Sohn konnte die Arbeit nachschreiben. Man muss sofort handeln, nicht erst, wenn sich die schlechte Note auf dem Zeugnis wiederfindet. Du kannst das generell jetzt einmal bei der Schulbehörde klären lassen, aber ich bezweifle, ob das Zeugnis noch korrigiert wird. So ärgerlich es ist, aber deine Tochter ist erst im 3. Schuljahr und diese schlechte Note lässt sich sicher wieder ausgleichen.

Klar, die Note hat sie schnell wieder gut gemacht ;-) Es geht halt nur ums Prinzip gerade weil diese Lehrerin/Rektorin meint sie sei "allmächtig". Das mit der Schulbehörde ist eine gute Idee! Das werde ich morgen auch so sagen. Danke!

Hallo,

am besten holst du deine Tochter demnächst von der Schule ab und sprichst die Klassenlehrerin darauf an und erklärst ihr die Situation ..

Viel Glück

Habe ja morgen einen Termin bei der Klassenlehrerin. Aber ich hätte gerne gewusst was ich noch machen kann.. Weil die Zeugnisnote steht da und ist um eine schlechter als es sein sollte...

In meiner Grundschle war es, dass man nicht nachschreiben konnte. War halt Pech, allerdings hat man keine Schlechteren Noten bekommen wennn man nicht schreiben konnte. Ich glaube nicht,dass die Schlechte Zeugnissnote an der fehlenden Arbeit liegt sondern eher an einer schlechten mündlichen Leistung.

Das glaube ich weniger! Sonst wär sie ja auf einmal überall schlechter! Und wenn in Mitarbeit eine glatte 2 da steht kann es wohl daran nicht liegen. Zudem: wenn man sich das ganze mal ausrechnet und dann die NF dazu rechnet, nur dann komme ich auf so eine Zeugnisnote. Zudem denke ich MUSS jeder die Chance haben nachzuschreiben. Außerdem haben schon mehrere Kinder gefehlt bei Klassenarbeiten. Die dürften aber alle nachschreiben...

Ich kenne das schon so, dass nachgeschrieben wurde. Außer es gab 3 Arbeiten im Jahr, dann konnte eine ausgelassen werden (Aber die war dann auch keine negative Note, wurde einfach nicht miteinberechnet).

Ja - jedes Kind hat das Recht , eine Klassenarbeit nachzuschreiben !! Da liegt ein echtes Versaeumnis des dafuer zustaendigenLehrers vor !! Viel Erfolg ! L.G.