Grundschule: vor die Tür stellen als Strafe erlaubt?

18 Antworten

Als früherer GS-Schulleiter kann ich da nur sagen:

Die Kollegin bekäme von mir einen "Anschiss". Nein, darf sie nicht, und ich wundere mich, dass so etwas immer noch gemacht wird. Sie verletzt dadurch ganz klar ihre Aufsichtspflicht.

Die Frage ist aber auch, was dazu führte. Deine Tochte rmuss sich schlecht benommen haben. Sie hätte die Tochter in eine andere Klasse schicken können, mit ihren Aufgaben, damit sie dort zur Vernunft kommt. Sie hätte schwere Probleme bekommen, wenn Dien Tochter weggelaufen wäre und im Verkehr verunglückt wäre.

Das solte der Elternbeirat mit der Schulleitung besprechen!

Ja, darf Sie. Disziplinarische Maßnahmen dieser Art sind durchaus legitim.

Definitiv darf eine Schülerin in der GS nciht vor doe Tür gestellt werden, wenn dann die Klassentür zu ist, dann ist die Aufsichtspflicht nciht gewährleistet. Und es herrscht Schulpflicht und Unterrichstpflicht in Deutschland.

Ja, wenn man sich nicht benehmen kann und die Gemeinschaft stört.... dann ist das halt so, die Frage wäre, was könnte der Störenfried unternehmen um sich zu bessern....

Meine Tochter hatte sich auf die Zunge gebissen, blutete und hatte sich in ihrer Not ein Stück vom Taschentuch in den Mund gesteckt, weshalb sie nicht mehr ordentlich als sie angesprochen wurde sprechen konnte, die Lehrerin vorher aber auch nicht helfen wollte, ja pfui, so ein fieser Störenfried aber auch!

Die Antwort passt nicht zur Frage und ist so ohne weiteres dahingeschrieben echt unangebracht, danke auch kopfschüttel

@manor

Wenn dieses so wäre, dann hättest du das in deinen Text mit hineingeschrieben, dieses wurde aber nicht getan... und in sofern muss man jetzt nicht den Schuldigen beim Lehrkörper suchen... Sondern ganz allein bei dir,.... denn Kinder gerade in dem Alter verhalten sich noch ganz wie es im Elternhaus zugeht... das ist der Spiegel des Umfeldes des Kindes... [Angabe von dir 3. Klasse] .... ja und nach Ausreden braucht man nicht suchen sondern die erste Konsequenz fängt leider bei dem Erwachsenen an... und nicht beim Kind...

Nein. Sie hat eine Aufsichtspflicht also kann sie sie nicht vor die Tür stellen, außer sie kommt mit, dann kann er aber nicht auf den Rest der Klasse "aufpassen" und ihr müsst euch alle zusammen vor die Tür stellen. Also können sie sowieso alle im Klassenraum bleiben und schon hat die Aktion keinen Sinn mehr. Wahrscheinlich ist es auch genau deswegen nicht erlaubt. Wenn deine Tochter nochmal rausgeschmissen werd müssen alle raus. und das ist unnötig