Darf mein Nachbar um 8 am Samstag Krach machen?

6 Antworten

Da für viele werktätige Menschen nur der Samstag bleibt um werterhaltende Maßnahmen oder Reparaturen an seinem Eigentum durchzuführen gibt es dagegen nichts einzuwenden. Schließlich gilt der Samstag als Arbeitstag und ab 06,00 darf der Nachbar seine Bautätigkeit beginnen.
Natürlich empfindet man das als störend wenn man seine Ruhe haben möchte und deshalb sollte man mal ein ruhiges Gespräch mit dem Nachbar suchen ob nicht die Möglichkeit besteht die lautstarken Arbeiten zu einer späteren Uhrzeit auszuführen.
Vielleicht bringt er ja Verständnis für deine Situation auf.

Wie es in deinem Ort geregelt ist, kann ich nicht beurteilen. Erkundige dich im Rathaus. 

Was helfen kann, ist die freundliche Bitte an den Nachbarn, erst um neun mit der Arbeit anzufangen. Er muss möglicherweise sein Dach vorm Winter fertig bekommen, so dass er zeitlich unter Druck steht. sprecht mal darüber.

Und schließlich ein (kleiner) Trost: Irgendwann wird das Dach ja fertig sein, dann herrscht himmlische Ruhe am Samstagmorgen.

Samstags (sofern nicht Schriftlich Sonderregelungen vereinbahrt sind) sind nur Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr einzuhalten bzw. 12 bis 14 Uhr ( je nach Region) . Ende von Lärmbelästigungen sollte spätestens 18-20 Uhr  sein. Dazwischen kann der Nachbar mit seine HiFi Anlage dauerhaft die Nacbarschaft Beschallen ,das ist hinzunehmen und gilt gesettzlich nicht als Ruhestörung.

ertragen..

Bundesweite Ruhezeiten gibt es  nur noch in direkter Nachbarschaft zu Krankenhäusern und Altenheimen!

Alles weitere ist Ländersache und kann somit nicht pauschal beantwortet werden!

Der Samstag ist ein Werktag und darf in der Zeit zwischen 06:00 bis 22:00 auch als solcher genutzt werden.

In Mehrfamilienhäusern kann das über eine Hausordnung, als Anlage zum Mietvertrag, gesondert geregelt sein.

http://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_67089050/mittagsruhe-und-nachtruhe-verhaltensregeln-bei-ruhezeiten.html

Ja darf er er dürfte das sogar schon um 7 machen

Bzw. ab 6 Uhr - die Nachtruhe gilt nur von 22:00 bis 06:00 und Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

Samstag ist ein ganz normaler Werktag und ab 6 Uhr ist die Nachtruhe vorbei und er darf an seinem Haus arbeiten.