Darf man sofort die Polizei verständigen wenn man wüst beschimpft und angespuckt wird?

9 Antworten

Anrufen kannst du machen, aber ob da auch gleich reagiert wird ist eine andere Sache. Beweise oder Augenzeugen sind wichtig, dass könnte einen Eingriff beschleunigen.

Ob die verrückt ist oder nicht, spielt schon eine Rolle. Anzeigen kannst du eine Person immer. Dann entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eingeleitet wird und unter Umständen landet der Fall vor dem Gericht. Der Richter muss dann abwägen, ob der Entzug der Freiheit angesichts der Tätlichkeiten in Frage kommt.

Geh in der örtlichen Wache vorbei, am besten mit jemandem der es auch schon mal erlebt hat und schildert den Beamten euer Anliegen.

Da wird sich eine Lösung finden, wer weiß was für ansteckende Krankheiten die Frau hat..

Es gibt immer eine Frau, die in unserem Ort überall herumgeht und jeden anspuckt und wüst beschimpft.

Das ist unnett.

Dann darf man doch endlich mal die Polizei rufen,

Ja.

damit die mal in Gewahrsam genommen wird?

Das wird eswegen nicht passieren.

Ob die verrückt ist oder nicht, spielt keine Rolle

Für Dich nicht, für ein Gericht liegen dazwischen Welten.

sich anspucken zu lassen, was ich auch sehr eklig finde.

Verständlich.

Ob sie krank ist oder nicht, ihr Anspucken und/oder Beschimpfen sind rechtswidrige (evtl. aber entschuldigte) Angriffe auf ein Rechtsgut. Gegen den rechtswidrigen Angriff hast du ein Notwehrrecht. Hat die Frau tatsächlich eine fehlende oder eingeschränkte Schuldfähigkeit, ist das Notwehrrecht zwar eingeschränkt (d.h. nicht wehren um jeden Preis), aber auch nicht ausgesetzt.

Um einen stattfindenden oder unmittelbar bevorstehenden Angriff abzuwehren, wäre also eine Gewaltanwendung - z.B.in Form einer Ohrfeige - gerechtfertigt.

Aber natürlich kannst du dich auch anspucken lassen und dann die Polizei rufen.